Individuelle Befähigung für Nuad („Massage eingeschränkt auf Nuad“)

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Es ist das Bestreben der Bundesinnung österreichweit eine einheitliche Empfehlung der Innungen für individuelle Befähigungen zu etablieren. Im Mai wurde dazu ein mehrheitlicher Beschluss gefasst, der besagt, dass „neue“ Massagetechniken, d.h. Massagetechniken, die nicht in der Massage-Verordnung erfasst sind, den dort angeführten Techniken, wie klassische Massage, Bindegewebsmassage (…) zuzuordnen. Es sei denn, eine solche Zuordnung wäre nicht möglich.

Aus der Sicht der Bundesinnung ist Nuad der klassischen Massage zuzuordnen und damit wären in Zukunft Ausbildung und Kenntnisse (und Praxis) in klassischer Massage nachzuweisen. Die Wiener Innung, das sei hier nochmals erwähnt, folgt dieser Vorgabe allerdings nicht (vgl. den Blogbeitrag Wien ist anders1Im Mai hat die Bundesinnung eine österreichweite Vorgehensweise für individuelle Befähigungen beschlossen. Dieser zufolge sollen Zuordnungen zu „neuen“ Techniken – Techniken, die nicht in der Massage-Verordnung angeführt sind – auf Basis der vorgefundenen Massagetechniken zu klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage erfolgen.

Beschlossen ist allerdings nicht korrekt formuliert, da die Gewerbebehörden – in Wien die MA 63 – letztendlich über die Zulassung zur Gewerbeberechtigung entscheiden und die Innungen nur Empfehlungen geben können. Letztlich handelt es sich um eine Empfehlung für eine österreichweite Vorgehensweise, die auf der BIAS im Mai mehrheitlich (mit zwei Gegenstimmen) beschlossen wurde. Zwar wurde ergänzend festgehalten, dass eine Einschränkung in einer Technik, die nicht zugeordnet werden kann, auch auf diese hin erfolgen kann, die „obligate“ österreichweite Abstimmung der Innungen, schränkt diese Offenheit aber wieder ein.

Konkret ist davon im Verständnis der Bundesinnung unter anderen Nuad betroffen, für das in Zukunft klassische Massage erlernt und nachgewiesen werden müsste (ebenso wie Praxis) – wie in mehreren Beiträgen in den vergangenen Newslettern ausgeführt (beispielsweise im 5. Newsletter vom 3. April 2019).

Der Wiener Ausschuss hat sich ausführlich mit der Thematik der individuellen Befähigung auseinandergesetzt und letzte Woche beschlossen, in dieser Fragestellung aus inhaltlichen Gründen nicht der Empfehlung der Bundesinnung zu folgen und Nuad nicht der klassischen Massage zuzuordnen. Wohl aber ist der Wiener Innung Qualität und KundInnensicherheit ein wesentliches Anliegen, weshalb umgehend entsprechende inhaltliche Empfehlungen erarbeitet werden.
).

Die Grünen MasseurInnen haben immer darauf hingewiesen, dass sich Nuad und Klassische Massage grundlegend sowohl in ihrem Hintergrund und ihrem Ziel als auch in ihrer Technik unterscheiden. (siehe Newsletter, die sich diesem Thema gewidmet haben, beispielsweise der 5. Newsletter vom 3. April 2019). Kurz, dass es sich bei Nuad um eine eigenständige Technik handelt. Gleichwohl ist die Ausbildungsqualität und damit verbunden die KundInnensicherheit und das Bild von Massage in der Öffentlichkeit von großer Bedeutung und uns ein wesentliches Anliegen.

In einem aktuellen Schreiben des Ministeriums Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom 9. Oktober (BMDW-30.599/0124-IV/1/2019) hält das Ministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu dieser Thematik fest:

„Eine Einschränkung des Massagegewerbes auf den Tätigkeitsbereich Nuad wurde im Rahmen von Gewerbeanmeldungsverfahren bereits mehrfach behördlich überprüft und wurden diese Gewerbewortlaute [„Massage eingeschränkt auf Nuad“] auch in das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen. Das ho. Bundesministerium sieht keine Veranlassung dieser behördlichen Vorgangsweise entgegenzutreten. Ebenfalls bestehen keine Bedenken die Tätigkeit von Nuad auf Massagetätigkeiten einzuschränken“.

Und weiter:

Wie bereits oben ausgeführt ist eine Einschränkung des Massagegewerbes auf Nuad weiterhin möglich.“

Anmerkungen/Fußnoten

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    Im Mai hat die Bundesinnung eine österreichweite Vorgehensweise für individuelle Befähigungen beschlossen. Dieser zufolge sollen Zuordnungen zu „neuen“ Techniken – Techniken, die nicht in der Massage-Verordnung angeführt sind – auf Basis der vorgefundenen Massagetechniken zu klassischer Massage, Fußreflexzonenmassage, Segmentmassage/Tiefenmassage, Bindegewebsmassage, Akupunktmassage und Lymphdrainage erfolgen.

    Beschlossen ist allerdings nicht korrekt formuliert, da die Gewerbebehörden – in Wien die MA 63 – letztendlich über die Zulassung zur Gewerbeberechtigung entscheiden und die Innungen nur Empfehlungen geben können. Letztlich handelt es sich um eine Empfehlung für eine österreichweite Vorgehensweise, die auf der BIAS im Mai mehrheitlich (mit zwei Gegenstimmen) beschlossen wurde. Zwar wurde ergänzend festgehalten, dass eine Einschränkung in einer Technik, die nicht zugeordnet werden kann, auch auf diese hin erfolgen kann, die „obligate“ österreichweite Abstimmung der Innungen, schränkt diese Offenheit aber wieder ein.

    Konkret ist davon im Verständnis der Bundesinnung unter anderen Nuad betroffen, für das in Zukunft klassische Massage erlernt und nachgewiesen werden müsste (ebenso wie Praxis) – wie in mehreren Beiträgen in den vergangenen Newslettern ausgeführt (beispielsweise im 5. Newsletter vom 3. April 2019).

    Der Wiener Ausschuss hat sich ausführlich mit der Thematik der individuellen Befähigung auseinandergesetzt und letzte Woche beschlossen, in dieser Fragestellung aus inhaltlichen Gründen nicht der Empfehlung der Bundesinnung zu folgen und Nuad nicht der klassischen Massage zuzuordnen. Wohl aber ist der Wiener Innung Qualität und KundInnensicherheit ein wesentliches Anliegen, weshalb umgehend entsprechende inhaltliche Empfehlungen erarbeitet werden.