Die Energiekostenpauschale für gewerbetreibende Kleinst- und Kleinbetriebe ist angekündigt

Die Energiekostenpauschale für Unternehmen ist angekündigt und soll Kleinst- und Kleinunternehmen (mit einem Umsatz zwischen 10.000 und 400.000 Euro) rückwirkend für das Jahr 2022 bei der Bewältigung der erhöhten Energiekosten unterstützen: abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz in der Höhe zwischen 110 und 2.475 Euro.

Die Beantragung der Energiekostenpauschale für Gewerbetreibende erfolgt über das USP (Unternehmensservice Portal https://www.usp.gv.at). Erforderlich dafür sind:

  • eine gültige Handy-Signatur (bzw. ID Austria),
  • die Registrierung des Unternehmens im USP, und
  • die Klassifikation des Unternehmens gemäß seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt durch den ÖNACE-Code der Statistik Austria (96.04-1 für Schlankheits- und Massagezentren, 86.90-9 für sonstige Gesundheitswesen …).

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss man sich – wenn die Beantragung freigegeben ist (am 27.4.2023 war noch „Die Beantragung der Energiekostenpauschale wird demnächst möglich sein“ zu lesen, ein konkretes Datum für die Freigabe ist zum Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht):

  • im USP anmelden,
  • das Unternehmen auswählen (oder bestätigen), für das man die Energiekostenpauschale beantragt, und
  • das Service „Energiekostenpauschale für Unternehmen“ auswählen, wo mit man zum Antragsformular gelangt.

Möglich ist auch, einen Selbstcheck auf der Website www.energiekostenpauschale.at durchzuführen, um zu überprüfen, ob das Unternehmen einreichsberechtigt ist und was man für die Antragsstellung vorbereiten muss.