Ergänzte Informationen der Bundesinnung zu den Vor- und Nachteilen des Gesundheitsberuferegisters

Akten

Informationen zum Gesundheitsberuferegister

  • Alle im Gesundheitsberuferegister eingetragenen Personen erhalten einen Berufsausweis, der jeweils fünf Jahre (ab Eintragung) gültig ist.
  • Die Registrierung ist vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist zu verlängern. Erfolgt keine Verlängerung, so ruht die Berechtigung zur Berufsausübung.

Die mit der Aufnahme in das Gesundheitsberuferegister verbundene Befristung der Berechtigung wird als Schlechterstellung zur jetzt gültigen Rechtslage gesehen, die das nicht erfordert.

  • Mit der Schaffung des Gesundheitsberuferegisters wird, so die dem Register zugrundeliegende Argumentation, den langjährigen Forderungen nach Qualitätssicherung und Patientensicherheit nachgekommen. Und der öffentliche Teil des Registers schaffe Transparenz und Nachvollziehbarkeit für die Berufsangehörigen, Patienten*innen und Dienstgeber*innen.

An dieser Stelle wird im Dokument der Bundesinnung angeführt, dass man die Aufnahme der Heilmasseur*innen aus „Imagegründen“ überlegen (und dann wohl fördern) könnte. Dem wird zugleich aber entgegengehalten, dass die Qualitätssicherung durch das MMHmG und die MMHm AV sichergestellt sei und dass die Berufsgruppe der Heilmasseur*innen über das Firmen A-Z der WKO zu finden sei.

Dazu wäre noch zu ergänzen, dass gemäß §6 (3) des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes Berufsangehörige darüber hinaus „1. Fremdsprachenkenntnisse, 2. Arbeitsschwerpunkte und Zielgruppen, 3. Absolvierte Aus-, Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen bzw. Spezialisierungen, 4. berufsbezogene Telefonnummer, E-Mailadresse und Webadresse“ in das Gesundheitsberuferegister eintragen lassen können.

Die Frage, ob ein*e zukünftige*r Patient*in das Firmen A-Z zu Rate zieht, wenn sie eine Heilmassage benötigt, kann ich nicht beantworten. Das bleibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf allen Seiten nur Spekulation. Gefühlsmäßig würde ich allerdings schon sagen, dass ich persönlich als „unbedarfter Patient“ in dieser Fragestellung eher in einem Gesundheitsberuferegister nachschauen würde als im Firmen A-Z – zumal die offizielle Eintragung von absolvierter Aus-, Fort-, Weiter- und Sonderausbildungen bzw. Spezialisierungen sicherlich einen seriösen (seriöseren?) Eindruck macht. Aber, und das sein nochmals betont, das ist nur eine persönliche und absolut fiktive Einschätzung.

  • Die Daten des Gesundheitsberuferegisters können für die regionale bzw. bundesweite Bedarfsplanung herangezogen werden.

Die Bundesinnung sieht diesen Aspekt kritisch, weil darüber die Möglichkeit einer Einschränkung von Berufssitzen (in näherer Umgebung bereits bestehender) erfolgen könnte (selbst wenn derzeit keine Tendenzen in diese Richtung zu erkennen sind).

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