Gemeinsamkeiten von Gesundheitsberufen

  • Sie werden vom Gesetzgeber durch einen Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, einen Bezeichnungsvorbehalt und grundsätzlich durch einen Ausbildungsvorbehalt geschützt.
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung im intraund extramuralen Bereich, in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.
  • Angehörige der Gesundheitsberufe haben ihren Beruf ohne Unterschied der Person gewissenhaft auszuüben. Sie haben das Wohl und die Gesundheit der ihnen anvertrauten Menschen unter Einhaltung der hierfür geltenden Vorschriften und Berufspflichten und nach Maßgabe der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu wahren.
  • Für im Ausland erworbene Qualifikationen ist ausnahmslos eine Berufsanerkennung bzw. Nostrifikation erforderlich.
  • Die patientenorientierte/patientennahe Ausbildung („clinical practice“ im „clinical setting“) erfolgt unter gesetzlich definierten Rahmenbedingungen sowie unter Aufsicht/Supervision.