Massage, Kosmetik, Fußpflege und Tätowieren NQR-zertifiziert auf Stufe 6

Kosmetikbehandlung

Seit dieser Woche ist es endlich soweit: Die Befähigungsprüfungen, die vom Wirtschafts-Ministerium auf Stufe 6 des NQR eingereicht wurden, wurden en bloc zugeordnet.

Explizit, stellvertretend für andere Gewerbe, wie z.B. auch Massage, wurden die Befähigungsprüfungen für die Überlassung von Arbeitskräften, der Bestattung, der Elektrotechnik und der Spediteure überprüft und diese Woche der Qualifikations-Stufe 6 zugeordnet. Da die Einreichung des Ministeriums exemplarisch für alle Befähigungsprüfungen (die auf Stufe 6 angesucht haben, andere Ansuchen – z.B. das der Baumeister*innen – streben die Stufe 7 an) gilt, sind nun auch die Befähigungsprüfungen von Massage, Fußpflege, Kosmetik und Tätowieren der Stufe 6 zugeordnet.