Zugangsvoraussetzungen Massage (Massage-Verordnung)

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Massage (Massage-Verordnung, StF: BGBl. II Nr. 68/2003) trat erstmalig am 28. Jänner 2003 in Kraft1Die jeweils aktuelle Fassung der Massage-Verordnung kann hier nachgelesen werden:

  • 2003 wurden das ganzheitlich in sich geschlossenen Systems Shiatsu,
  • 2009 die in ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme Tuina An Mo Praktik und Ayurveda Wohlfühlpraktik und
  • 2017 das ganzheitlich in sich geschlossene System Tibetische Jamche Kunye Praktik gesetzlich verankert.
  • 2009 wurde die Fortbildungsverpflichtung für ganzheitlich in sich geschlossene Systeme eingeführt.

Anmerkungen/Fußnoten

  • 1
    Die jeweils aktuelle Fassung der Massage-Verordnung kann hier nachgelesen werden