Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz (MMHmG)

Paragraph

Das Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum medizinischen Masseur und zum Heilmasseur (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz – MMHmG, StF: BGBl. I Nr. 169/2002) trat am 23. Dezember 2002 in Kraft.

  • 2019 kam es mit dem im Nationalrat beschlossenen Gewaltschutzgesetz 2019 auch zu Änderungen im MMHmG: Es wurden der § 7 und im § 35 die Abs. 2 bis 5 aufgehoben und mit dem § 3a die Anzeigepflicht eingeführt.