Newsletter 5 der Grünen Masseur*innen

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Liebe/r

willkommen bei der 5. Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(3. April 2019)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare  … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.

Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.

Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:

~ Freiberufliche Massage-Kompetenz – eine Bestandsaufnahme

Die Kompetenz, Massage freiberuflich auszuüben, teilen sich – sieht man von Ärzt*innen ab – drei Berufsgruppen: die gewerblichen Masseur*innen, die Heilmasseur*innen und die Physiotherapeut*innen. Denkt man an die Behandlung von kranken Menschen, sind es nur noch zwei Berufsgruppen, die Heilmasseur*innen und die Physiotherapeut*innen, da gewerbliche Masseur*innen nur an „Gesunden“ und damit präventiv und/oder für das Wohlgefühl arbeiten dürfen. Wie sieht es nun mit deren Ausbildungen im Massagebereich aus?

Massageunterricht und -praxis in der Ausbildung zu,*zur Medizinischen Masseur*in

Geregelt ist die Ausübung von Heilmassage im Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz (MMHmG), die Ausbildung in der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHmG-AV).

Die Ausbildung zum*zur Medizinischen Masseur*in, wobei diese*r nicht selbständig arbeiten darf, ist die Voraussetzung für die Aufschulung zum*zur Heilmasseur*in. Sie beinhaltet 90 Stunden Massagetechniken zu Heilzwecken, 115 Stunden Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie, sowie 205 Stunden praktische Übungen und 875 Stunden praktische Ausbildung.

Inhalte gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHmG-AV) sind:

  • Massagetechniken zu Heilzwecken (90 Stunden)
    Klassische Massage: Geschichte und Grundlagen der Massagetherapie; Technik, Wirkung und Dosierung;
    Manuelle Lymphdrainage: Klassifikation der Ödeme; Regenerationsprozesse; Grundgriffe)
    Massagetechniken zu Heilzwecken einschließlich vertiefender spezieller Anatomie und Pathologie (115 Stunden)
    Manuelle Lymphdrainage: Spezialgriffe; Ödemmessmethoden; Bandagierung, Kompressionsverbände und -strümpfe; Palliativbehandlung; Verhaltensregeln für Patienten
    Reflexzonentherapeutische Massagetechniken: Grundlagen und Begriffsbestimmungen; Meridianlehre; Lehre der 5 Elemente; Energielehre, Energiekreislauf; Regellehre, Pulslehre
    Bindegewebsmassage:    Sicht- und Tastbefund; Hauttechnik, Unterhauttechnik und Faszientechnik
    Fußreflexzonenmassage
    Reflexzonenmassage
    Segmenttherapie
    Tiefenmassage
    Chinesische Massagetechniken wie Akupunktmassage und Tuina            
    Anwendungsmöglichkeiten von klassischer Massage und Spezialmassagetechniken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder: Behandlungsdauer, -intervalle und -intensität bei pathologischen Befunden; Kontraindikationen und Nebenwirkungen.
  • Praktische Übungen (205 Stunden)      
    Beinhalten neben Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung die Anwendung von klassischer Massage und Spezialmassagetechniken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder.
  • Praktische Ausbildung, (875 Stunden)    
    Beinhalten neben Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Packungsanwendung die Klassische Massage, Manuelle Lymphdrainage und reflexzonentherapeutische Massagetechniken unter besonderer Berücksichtigung von Krankheitsbildern aus den klinischen Bereichen Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Rheumatologie und Geriatrie.

Massageunterricht und -praxis in der Aufschulung zum*zur Heilmasseur*in

Die Aufschulung zum*zur Heilmasseur*in beinhaltet 150 Stunden Massagetechniken zu Heilzwecken sowie 80 Stunden praktische Übungen.

Inhalte gemäß der Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHmG-AV) sind:  

  • Angewandte Massagetechniken zu Heilzwecken (150 Stunden)
    Massagetechniken angepasst an Krankheitsbilder aus den klinischen Bereichen Chirurgie, Unfallchirurgie, Sportmedizin, Orthopädie, innere Medizin, Rheumatologie, Gynäkologie, Pädiatrie, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin und Geriatrie sowie Indikationen, Nebenwirkungen, Dosierungen bei pathologischen Befunden.
     
  • Praktische Übungen (80 Stunden)            
    Massagetechniken zu Heilzwecken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder aus den oben genannten klinischen Bereichen.

Massageunterricht und -praxis in der Ausbildung zum*zur Physiotherapeut*in

Physiotherapie, so der deutsche Verband für Physiotherapie, umfasst – anders als die Heilmassage – alle aktiven und passiven Therapieformen. Der früher gebräuchliche Begriff der „Krankengymnastik“, der vor allem auf die aktiven Behandlungsformen Bezug nahm, werde den Ausführungen des deutschen Verbandes weiter folgend, „den modernen Anforderungen physiotherapeutischer Verfahren inzwischen nicht mehr gerecht, weil nicht nur ‚Kranke‘ die Leistungen in Anspruch nehmen und ‚Gymnastik‘ als Leibes- und Körperübung die verwendete Methodenvielfalt sehr einschränken würde.“

Physio Austria, der Bundesverband der PhysiotherapeutInnen Österreichs schreibt im einleitenden Absatz seines Positionspapiers „Was ist Physiotherapie?“1Zugriff: April 2019: „Physiotherapie ist die Arbeit mit Bewegung und umfasst physiotherapeutische Verfahren der Bewegungstherapie sowie begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie. Physiotherapie fokussiert dabei auf die Bewegungsfähigkeit und alle diese beeinflussenden Systeme (insbesondere das Organsystem, Bewegungssystem, Nervensystem) sowie auf das Zusammenspiel von Sensorik und Motorik.“

Durchsucht man das Positionspapier auf den Begriff „Massage“, so findet sich hier keine Erwähnung dieses Behandlungszugangs – in einem Positionspapier sicherlich auch eine Aussage über den Stellenwert dieser Methode.

In der Physiotherapie ist Massage ein zunehmend kleiner Bereich des Arbeitsfeldes geworden. Nur noch 2 bis 5 der insgesamt 180 ECTS-Punkte (1 ECTS-Punkt entspricht etwa 25 Stunden) der demnächst ausschließlich akademischen Ausbildung zum*zur Physiotherapeut*in haben Massage zum Thema.

Mit der Novelle des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste 2013 (BGBl. I Nr. 185/2013 § 34b MTD-Gesetz) dürfen Physiotherapeut*innen in Österreich künftig nur noch an Fachhochschulen ausgebildet werden: „Ausbildungen an medizinisch-technischen Akademien, die vor dem 1. Jänner 2019 begonnen werden, sind nach den vor diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortzusetzen und abzuschließen“.

Bindegewebsmassage, Reflexzonenbehandlungen und andere Massagetechniken finden sich in den zur Recherche herangezogenen FH-Curricula überhaupt nicht mehr (siehe dazu auch http://www.gruene-  masseurinnen.at/index.php/aktuelle-themen/431-massage-in-der-physiotherapie-ausbildung-3).

Am Beispiel der FH Campus Wien:

  • Lehrinhalte des Moduls „Klassische Massage“ (2 ECTS-Punkte, ca. 50 Stunden):
    Befunderhebung in der Klassischen Massage als Bestandteil des physiotherapeutischen Prozesses; Anwendungsbereiche und pathophysiologische Indikationen; Kontraindikationen/Voraussetzungen der Klassischen Massage; Grundtechniken der Klassischen Massage in Theorie und Praxis am ganzen Körper; Positionierung der Massage im Berufsfeld der Physiotherapie sowie im öffentlichen Gesundheitswesen; Prinzipien der Behandlungsplanung am Beispiel verschiedener Krankheitsbilder und funktioneller Probleme; Abgrenzung zu anderen Massagetechniken; Anwendung von Grundlagen der Wahrnehmung im Bereich der Massage.  
      
  • Lymphdrainage dürfte im Lehrfach „Lymphologische Physiotherapie“ im 3. Semester (2 ECTS-Punkte, 50 Stunden insgesamt) z.B im Bereich „Behandlung ausgewählter Lymphknotenbereiche und ihrer Tributargebiete mittels KPE“ mit ein paar Stunden zu Buche schlagen. Der Begriff „Lymphdrainage“ findet sich aber in den Lehrinhalten nirgends:
    Allgemeine Grundlagen der KPE inkl. Untersuchungsmaßnahmen im Rahmen des physiotherapeutischen Prozesses, Unterweisung und Selbstmanagement für Patient*innen, Behandlung ausgewählter Lymphknotenbereiche und ihrer Tributargebiete mittels KPE, Physiotherapie beim Lymphödem inkl. Maßnahmen aus dem Bereich der physikalischen Therapie

Unterschiede zeigen sich an verschiedenen FHs. So gibt es an der FH Salzburg im zweiten Semester durchaus (über die Lehrveranstaltung „Massagemethoden“ hinaus) noch die Lehrveranstaltung „Lymphdrainage“ mit 3 ECTS-Punkten (ca. 75 Stunden).

An der FH Salzburg schlägt die Massageausbildung damit mit ca. 125 Stunden zu Buche, an der FH Campus Wien wohl nur mit etwas mehr als 50 Stunden.

Die Diplom-Ausbildung vor den Fachhochschulen

Früher, als die Physotherapie-Ausbildungen noch an den medizinisch-technischen Akademien erfolgten, hatte Massage einen höheren Stellenwert. Daher rührt wohl auch der noch heute bestehende Ruf, dass Physiotherapeutinnen auch über durchaus sehenswerte, wenngleich im Vergleich mit den Heilmasseur*innen geringere Kompetenzen bzgl. Massagen verfügen.

Die letzte dem Autor bekannte Physiotherapieausbildung mit Diplomabschluss begann im Herbst 2019 an der UMIT und weist (noch) 75 Stunden Heilmassage, 82 Stunden Lymphdrainage Grundkurs, 82 Stunden Lymphdrainage Therapiekurs und 55 Stunden Bindegewebs- und Reflexzonentherapie auf, insgesamt also 294 Stunden Massagetechniken.

Conclusio

Mit der Akademisierung der Physiotherapieausbildung scheint, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt eine Veränderung in der inhaltlichen Ausrichtung der Physiotherapie vonstattengegangen zu sein.

Denn während die Ausbildung zur Heilmasseur*in mehr als 800 Stunden Grundausbildung in Massage aufweist, sind es in der Physiotherapieausbildung an zumindest manchen Fachhochschulen nur mehr wenig mehr als 50 Ausbildungsstunden – zudem auch noch ausschließlich in klassischer Massage (und in unterschiedlichem Ausmaß Lymphdrainage). 

Das erscheint besonders bemerkenswert vor dem Hintergrund einer Krankenkassenpolitik (SGKK), die Anfang 2017 in Salzburg die Refundierung von Heilmassagen, die von Heilmasseur*innen durchgeführt werden, eingestellt hat. Als Begründung wurde angeführt, dass es keine Evidenz für die Nachhaltigkeit von Massagebehandlungen allein gäbe, d.h. ohne Kombination mit einer Aktivtherapie. Ungeachtet der Frage, ob diese Schlussfolgerung aus den aktuell vorliegenden Daten so abzuleiten ist, bedeutet es, dass Patient*innen derzeit in Salzburg (sofern sie auf eine Rückvergütung durch die Gebietskrankenkasse Wert legen) ausschließlich von Physiotherapeut*innen – ergänzend zu einer Aktivbehandlung – massiert werden.

Wohl denen, die eine Massage benötigen und in dieser Situation das Glück haben, zu einem*einer Physiotherapeut*in zu kommen, die noch nicht an einer FH ausgebildet wurde oder aus Eigeninitiative ihre Kenntnisse in Massage vertieft hat!

~ In eigener Sache: Wer sind die „Grünen MasseurInnen“?

Begonnen hat alles 2014 mit der Entscheidung zur Wirtschaftskammerwahl 2015 anzutreten. Heute ist vieles größer, umfangreicher und professioneller geworden. Gleich geblieben aber ist die primäre Zielsetzung aller unserer Aktivitäten: Für Information, größtmögliche Transparenz und (soweit möglich) die Einbindung Betroffener in die Entscheidungsfindung zu sorgen.

2014 haben wir, eine Gruppe von Masseur*innen, mit einer (rudimentären) Website begonnen, unsere Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Gedanke dazu: Das „Netz“ bietet alle Voraussetzungen für eine rasche Information – und auch die Möglichkeit zum Austausch von Gedanken und Gesichtspunkten über räumliche und zeitliche Grenzen hinaus.

Website

Das hat sehr rasch dazu geführt, dass die Website zunehmend umfangreicher wurde. So wurde ein Blog („Aktuelles“) eingerichtet, damit aktuelle Informationen rasch online gestellt werden können – versehen mit einer Möglichkeit, Beiträge zu kommentieren, was aber (aus unserer Sicht: leider) kaum genutzt wird. Diese Funktion hat, wohl zeitgemäßer, der Facebook-Account übernommen, der mehr zur aktiven Teilnahme einlädt.

Relevante Informationen wurden zunehmend im „Info-Pool“ zusammengetragen, von rechtlichen Fragen bis hin zu beruflichen Informationen und schließlich auch Zusammenfassungen von Studien, um deren Ergebnisse auch jenen BesucherInnen zur Verfügung zu stellen, die keinen Zugang zu diesen Daten haben bzw. sich z.B. aus sprachlichen Gründen mit den Originalarbeiten schwer tun. Alle diese Rubriken sind noch sehr lückenhaft, erfordern sie doch viel Zeit und generell Ressourcen. Die Arbeit geht weiter und findet zunehmend auch ein wenig Unterstützung.

Die letzte Neuerung auf diesem Gebiet ist der nun schon in der fünften Ausgabe vorliegende Newsletter, der erstmals am 13. November erschien und zusätzliche Informationsaspekte und Themenschwerpunkte abdecken soll.

Team

Zugleich mit den Veränderungen der Website hat sich die Grundidee der „Grünen Masseur*innen“ mehr und mehr zu einem offenen Zusammenschluss hin entwickelt, einem Team, das sich gemeinsam Themen und Standpunkte erarbeitet. Obwohl das Kernteam primär aus der Massage kommt, verstehen wir uns in unserer Tätigkeit dennoch (selbstverständlich) den Anliegen aller in der Innung vertretenen Berufsgruppen verpflichtet. Die gemeinsamen Ziele, die uns von Beginn an begleiten:

  • Information, Transparenz und die Einbindung Betroffener in die Entscheidungsfindung
  • konkretes Engagement für die von uns vertretenen Berufsgruppen
  • Teamarbeit und demokratische Entscheidungen
  • effektive Arbeitsstrukturen durch fraktionsunabhängige Einbindung von KollegInnen
  • Zusammenarbeit mit Berufs- und Interessensverbänden 

Dazu ist notwendig zu wissen: Die „Grünen Masseur*innen“ sind kein politischer Zusammenschluss (und mit der Grünen Wirtschaft verbindet uns eine freie Zusammenarbeit).

Unserem Team gehören Menschen an, die sich obigen Zielen verpflichtet fühlen und sich in aktuelle Fragestellungen mit ihrem Wissen und Engagement einbringen, Entwicklungen diskutieren und nachhaltige Lösungen suchen – unabhängig davon, ob sie ein Mandat besitzen oder eines anstreben (und unabhängig von Fraktionszugehörigkeiten).

In diesem Geist hat schon unmittelbar nach der Kammerwahl 2015 die Zusammenarbeit mit Consuelo (Kitenge) begonnen, die ihr Mandat mit einer eigenen Liste erworben hat. Seither hat sich die Zusammenarbeit mit engagierten Menschen informell und themenbezogen ausgeweitet, entstand mehr und mehr ein Team engagierter Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen und doch gemeinsamen Vorstellungen … mehr zum Team

~ Der Umgang mit Paragraph 19
(Fortsetzung der Überlegungen von Newsletter 1, 2 und 3)

Wie im Newsletter 4 vom 10. März schon angesprochen, lässt sich Nuad, die traditionelle Thai-Massage, inhaltlich nicht der Klassischen Massage als übergeordneter Methode zuordnen. Was aber bedeutet die von der Bundesinnung angestrebte Zuordnung zu übergeordneten Techniken konkret? Und ist diese in jedem Fall sinnvoll?

Dem Vernehmen nach gibt es Bestrebungen für einen erforderlichen Ausbildungsumfang bei Teiltätigkeiten. Dieser könnte, so unsere inoffiziellen Informationen, zwischen 200 und 300 Ausbildungsstunden liegen. Dazu käme noch ein Praxisnachweis im Umfang von vier bis sechs Monaten.

Für Nuad-Ausgebildete entsteht, wenn man die Zuordnung zur „übergeordneten Tätigkeit“ Klassische Massage einfordert, damit eine fast unlösbare Schwierigkeit, da diese Regelung inhaltlich nur dann Sinn macht, wenn die Praxis auch in der angesuchten Methode (also Klassische Massage) erfolgt. Nuad-Ausgebildete müssten, um ihre nicht gesetzlich definierte Methode im Rahmen des Massage-Gewerbes ausüben zu dürfen, zusätzlich zu ihrer Ausbildung eine Ausbildung in Klassischer Massage machen, um notwendige Kenntnisse in dieser Methode nachweisen zu können, und zusätzlich ein vier bis sechs Monate dauerndes Praktikum in Klassischer Massage – vorausgesetzt ein solches ist überhaupt irgendwo möglich.

Gleichzeitig spielen Nuad-Kenntnisse beim Erwerb der Gewerbeberechtigung keine Rolle. Diese können nämlich im Rahmen des Fachgesprächs schon allein aus rechtlichen Gründen nicht beurteilt werden. Und auch der*die Masseur*in, die das Fachgespräch führt, benötigt in diesem Szenario keinerlei Nuad-Kenntnisse, geht es doch um ein Ansuchen für eine Gewerbeberechtigung „Massage eingeschränkt auf Klassische Massage“.

Zielsetzungen und mögliche Folgen

Nun könnte man die (restriktive) Meinung vertreten, so sei nun mal die Gesetzeslage und dafür könne man nichts. Das aber ist nur „die halbe Wahrheit“, wenn man sich vor Augen hält, dass bislang von den Innungen und Fachexpert*nnen die Ansicht vertreten wurde, dass ein Gewerbeschein „Massage eingeschränkt auf Nuad“ sinnvoll und möglich ist. Und die Gewerbebehörden in mehreren Bundesländern sind nachweislich dieser Ansicht gefolgt, wofür existierende Gewerbescheine Zeugnis ablegen.

Es handelt sich damit also nicht um die Umsetzung einer gesetzlichen Regelung (nach dem Motto „hier können wir nicht anders, das Gesetz schreibt uns das vor“), sondern um eine aktive Strategie, die einen bestehenden Usus („Massage eingeschränkt auf Nuad“) beendet. Ist das sinnvoll?

Neben gewerberechtlichen Überlegungen, so muss bedacht werden, spielen noch weitere Aspekte in diese Fragestellung hinein, beispielsweise, nicht unwesentlich, das Rollenverständnis der Innung(en) und ihrer Mandatar*innen.

  • Geht es (primär) um die Vertretung der Interessen der Mitglieder, sprich der etablierten Gewerbetreibenden, die sich naturgemäß weitere Konkurrenz ja wohl selten wünschen?
  • Oder geht es (primär) um die Schaffung von idealen Bedingungen für künftige Mitglieder, d.h. im beispielhaften Fall darum, gute Bedingungen für Nuad-Praktizierende zu schaffen, ihre gelernte Methode gewerblich anzubieten?
  • Oder geht es (primär) um Qualitätssicherung und Nachhaltigkeit in Hinblick auf Sicherheit und Zufriedenheit der Kund*innen.Realistisch betrachtet geht es wohl immer um alle drei Aspekte. Als wesentliche Frage aber bleibt die der Gewichtung.

Der Aspekt der Qualitätssicherung spielt einerseits in den schon oben erwähnten Anforderungen für Teilgewerbe (im Gespräch sind mindestens 200 Stunden und ein entsprechender Praxisnachweis) eine Rolle wie andererseits auch in (noch konkret festzusetzenden) Anforderungen an Anatomie, Physiologie, Pathologie, Erste Hilfe, Hygiene, Recht und Ethik, die alle Teilgewerbe erfüllen sollen/müssen. Andererseits sollte die inhaltliche Qualität ebenfalls erfüllt werden, so dass eine Lymphdrainage eben eine (definierte) Lymphdrainage ist und eine Klassische Massage zwar durchaus individuelle Ausprägungen hat, aber eben eine „Klassischen Massage“ ist.

Wird ein Gewerbeschein „Massage eingeschränkt auf Nuad“ befürwortet (die Beurteilung dazu kann sinnvoller Weise nur ein*e Nuad-Kundige*r durchführen), so sollte dies auf Basis einer qualitativen Nuad-Ausbildung erfolgen (nachweisliche Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, … sollten, wie oben ausgeführt, Teil davon sein) und dann ist für den*die Konsument*in erkennbar, dass der*die Nuad-Anbietende eine entsprechende und qualitative Ausbildung hat.

Wird hingegen ein Gewerbeschein „Massage eingeschränkt auf Klassische Massage“ ausgegeben, kann jede*r mit dieser Berechtigung Nuad völlig legitim anbieten – gleich ob mit einer profunden Ausbildung oder nach nur ein, zwei Wochenenden … im Wesentlichen eine Verunsicherung der Konsument*innen und eine unlautere Konkurrenz für qualitativ arbeitende Nuad-Anbieter*innen.

Dieselbe Problematik bestand für Shiatsu, das Ende 1998 der Massage zugeordnet wurde. Jede*r Inhaber*in des Vollgewerbes Massage konnte nun Shiatsu anbieten, unabhängig von ihrer Ausbildung. Diese Situation wurde 2003 durch den Gesetzgeber mit dem „ganzheitlich in sich geschlossenen System Shiatsu“ beendet – und damit hat er Klarheit in diesem Bereich geschaffen.

Inhaltliche Unterschiede

Inhaltlich, das sei hier nochmals explizit ausgeführt, unterscheiden sich Nuad und Klassische Massage grundlegend sowohl in ihrem Hintergrund und ihrem Ziel als auch in ihrer Technik. Vereinfacht könnte man sagen, dass Nuad auf Traditionen Thailands beruht, wobei (Theorie- und Praxis-)Elemente der traditionellen chinesischen wie auch der indischen Medizin in dieser jahrhundertealten Methode aufgegangen sind. In diesem Sinne haben sich auch die Hintergründe, Ziele und Wirkungen dieser Methode entwickelt, die manchmal auch als „Yoga für faule Menschen“ bezeichnet wird.

Grundsätzlich, so Eva Alagoda-Coeln und Petra Sumser, beide gewerblich Nuad ausübend und lehrend, wird der Mensch in der Nuad-Behandlung passiv und weich bewegt (Ausführungen, die mit jenen des Autors aus seiner Ausbildung übereinstimmen). Drückungen werden meist nur vorbereitend oder ergänzend eingesetzt oder dienen anderen Zielsetzungen als in der gewerblichen Massage (wie z.B. eine traditionell als „Blood Stop“ bezeichnete Methode oder auch „Nerve Touch“). Typisch für die traditionelle Anwendung von Nuad ist auch – im Unterschied zur Klassischen Massage – die Behandlung ohne Öl oder Creme am bekleideten Körper.

Die Griffe und Bewegungen des Nuad sind:  Drücken mit den Handflächen, Daumen, Ellbogen, Unterarmen und Knien, Klopfen, Heben, Ziehen, Schwingen, Drehen und Öffnen. Im Unterschied dazu definiert sich die Klassische Massage durch Streichen, Reiben, Kneten, Friktionieren und Klopfen. Und auch der Umstand, dass Nuad sich an Energiebahnen orientiert, unterscheidet diese Methode deutlich von Klassischer Massage.

… wird fortgesetzt


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Anmerkungen/Fußnoten

  • 1
    Zugriff: April 2019