Rückvergütung von BGM bei Heilmasseur*innen

Bei der Bewilligung  und Kostenrückerstattung von Bindegewebsmassage durch die Sozialversicherung, hat es laut einigen Heilmasseur*innen, immer wieder Abweisungen gegeben. Der Bundesverband der Heilmasseur*innen und medizinischen Masseur*innen Österreichs (BHÖ) hat deshalb kürzlich darüber infomiert, dass nachfolgende Indikationen von den Sozialversicherungsträgern übernommen werden:

7.1.1. Fibromyalgie
7.1.2. Periphere arterielle Verschlusskrankheit
7.1.3. Chronische Nackenschmerzen bzw. Spannungskopfschmerzen
7.1.4. chronische Konstipation

Migräne wird allerdings nicht als mögliche Indikation angeführt. Bei einer Verordnung für Bindegewebsmassage sollte deshalb eine der hier angeführten Diagnosen stehen.