Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?

Getreidefeld

Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung dann vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person. Dazu gehören (Quellen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien, deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes):

  • Körperliche Verhaltensweisen (unerwünschte und unangebrachte Berührungen oder Nähe, sexuelle bestimmte körperliche Berührungen wie scheinbar zufällige Berührungen von Brust, Po oder unerwünschte Nackenmassagen, sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung),
  • Verbale Verhaltensweisen (sexistische Witze, Witze, Anspielungen oder Anekdoten mit diskriminierenden Inhalten, zweideutige Anspielungen, anzügliche Bemerkungen, Bemerkungen zu körperlichen Merkmalen, Aussehen oder Kleidung, Bemerkungen zum Sexualleben, Aufforderung zu unerwünschten Handlungen) und
  • Nicht verbale Verhaltensweisen (anzügliche Blicke, Ausziehblicke, Hinterherpfeifen, ungewollte Konfrontation mit sexuellen oder intimen Inhalten, Aufhängen von sexistischem oder pornografischem Bildmaterial, unerwünschte Annäherungsversuche via E-Mail oder Telefon).