Zugangsvoraussetzungen für Kosmetik inkl. Piercen und Tätowieren

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Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik (Schönheitspflege inkl. Piercen und Tätowieren, StF: BGBl. II Nr. 139/2003) trat am 14. Februar 2003 in Kraft.