Der Berufsverband des Heilmasseure und Medizinischen Masseure (BHÖ) wurde im Jahr 2002 gegründet um die Interessen von Heil- und Medizinischen MasseurInnen zu wahren und zu vertreten. Ziel dieser Vernetzung ist es, so der BHÖ:
- die Qualität unserer Arbeit zu sichern
- mehr Medienpräsenz zu erlangen
- unser Berufsbild gesetzlich besser abzugrenzen
- unsere Interessen zu sichern
- Erfahrungen sowie Informationen auszutauschen
Der Beruf des medizinischen Masseurs, der medizinischen Masseurin (gemäß §5 MMHmG) umfasst die Durchführung von:
- klassischer Massage
- Packungsanwendungen
- Thermotherapie
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen zu Heilzwecken (sie umfassen insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage).
Die Berufsausübung als medizinischer Masseur darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses:
- zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt, nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes,
- eines Rechtsträgers einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
- eines freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- eines freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten
erfolgen.
Der Beruf des Heilmasseurs, der Heilmasseurin umfasst (wie beim Medizinischen Masseur, der Medizinischen Masseurin) die eigenverantwortliche Durchführung von:
- klassischer Massage
- Packungsanwendungen
- Thermotherapie
- Ultraschalltherapie und
- Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Die Berufsausübung als Heilmasseur darf:
- freiberuflich durchgeführt werden oder wie die Berufsausübung des Medizinischen Masseurs im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt,
- bei einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
- bei einem freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
- bei einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten
erfolgen.