Newsletter 13 der Grünen Masseur*innen

Newsletter
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Liebe/r

willkommen bei der 13 Ausgabe des Newsletters der Grünen Masseur*innen!
(30. Dezember 2019)

Information, vor allem rasche und vollständige Information, ist uns wichtig, auf unserer Website ebenso wie hier im Newsletter. Dafür stehen wir.
Denn Information ist die Grundlage für effektives Handeln. Das gilt sowohl für uns als Vertreter*innen in der Innung, als auch für alle beruflich Tätigen.
Es ist deshalb unser Anliegen, Euch (die Leser*innen des Newsletter, die Besucher*innen der Website) über Entwicklungen und Hintergründe zu informieren. Und unmittelbar darüber zu informieren, welche Ziele und Zielsetzungen wir in bestimmten Themenbereichen verfolgen, was wir für unsere Berufsgruppe erreichen wollen. Wofür wir uns einsetzen.

Eure Anregungen und Kommentare, die Information über Eure Anliegen und Sichtweisen benötigen wir dafür. Feedback, Diskussion und (sachliche) Kritik sind uns deshalb sehr willkommen. Im Blog auf der Website freuen wir uns auf Kommentare  … oder einfach ein Mail an eduard.tripp@gmail.com schicken.

Darüber hinaus nutzen wir den Newsletter, um komplexe Themen in ihrem größeren Zusammenhang darzustellen (aktuell der Umgang mit dem Paragraph 19, individuelle Befähigung) und damit – das wäre unser Wunsch – Diskussion und Nachdenken, hoffentlich sogar aktives Handeln anzuregen.

Die bisher schon erschienen Newsletter könnten im Newsletter-Archiv nachgelesen werden:

~ Staatliches Gütesiegel – nicht für Heilmasseur*innen

Mit dem Gütesiegel „Staatlich Geprüft“ sollen die Gewerbe mit Befähigungsprüfungsabschluss aufgewertet werden: Unternehmen, deren Inhaber*in oder gewerberechtliche Geschäftsführer*in die staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat, dürfen sich künftig staatlich geprüft nennen und das dafür gesetzlich vorgesehene Logo verwenden.

Gütesiegel Massage

Da das Gütesiegel an die Befähigungsprüfung gebunden ist, kann es weder von Absolvent*innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme (Shiatsu, Tuina, …) noch von Gewerbeausübenden geführt werden, die ihre Berechtigung durch die individuelle Befähigung (§ 19) erworben haben.

Gleiches gilt aber auch für Heilmasseur*innen, die gemäß § 79 des MMHmG nach Ablegung der Unternehmerprüfung (bzw. ohne Ablegung der Unternehmerprüfung nach ununterbrochener dreijähriger freiberuflicher Tätigkeit) als Heilmasseur*in den Befähigungsnachweis für das reglementierte Gewerbe der Massage erhalten.

Sie haben damit zwar die Berechtigung gewerblich tätig zu sein, dies aber ohne Ablegung der Befähigungsprüfung Massage. Und  fallen damit in eine „Lücke im Gesetz – ungeachtet der umfangreicheren Ausbildung und der staatlichen Prüfung als Heilmasseur*in, die aber im Gesundheitsbereich verortet ist.

 siehe auch: Heilmasseur*innen-Logo des BHÖ

~ Das Ziel der Grünen Masseur*innen

Größer und bunter geworden ist das Team der Grünen Masseur*innen, die ja mittlerweile nicht nur Masseur*innen sind. Verstärkt wird das Team beispielsweise durch Jakob Nekolny, der als Tätowierer seine Fachkenntnisse in die Gruppe einbringt … Und überhaupt ist es das Ziel, das Modell der „Grünen Masseur*innen“ auf alle vertretenen Berufsgruppen auszuweiten.

Was ist damit gemeint?

Vor allem Teamarbeit, Transparenz und die Einbeziehung Betroffener in Entscheidungsfindungen, die sich – historisch aus der Berufsgruppe der MasseurInnen herauswachsend – nun schon zunehmend in der Arbeit für alle Berufsgruppen niederschlägt.

Das Team der Grünen Masseur*innen

Im Team der Grünen Masseur*innen sind aktuell Eduard Tripp, Susanne Kollmer, Brigitte Helmreich (o. Abb.), Gabriele Thurner, Consuelo Kitenge, Eva Alagoda-Coeln, Harald Billwein, Mag. Carina Markes, Stefanie Eisl, Jakob Nekolny, Birgit Platzer und Irene Kepl (Informationen zum Team).

Was bedeutet das?

  • Zunächst einmal Information: Betroffene werden so schnell und umfassend wie möglich informiert, um sie auf aktuelle Themen aufmerksam zu machen und ihnen Informationen für die eigene Meinungsbildung zur Verfügung zu stellen.
    Die Wege dazu sind unser Blog („Aktuelles“) auf der Website, der Newsletter  und Facebook.
    Aktuelle Themenbeispiele sind beispielsweise die Frage der individuellen Befähigung, die Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister oder das staatliche Gütesiegel.
     
  • Im nächsten Schritt geht es um Rückmeldungen und Ansichten/Meinungen Betroffener: Auf Facebook können Feedback und Anregungen ebenso geäußert werden wie auch per Email an eduard.tripp@gmail.com.
    Kontroversielle Meinungen sind willkommen.
     
  • Diskussion in Team und Wirtschaftskammer: Fachspezifische Themen werden zunächst im Team diskutiert und anschließend in die Gremien der Wirtschaftskammer eingebracht.
    Handelt es sich um ein berufsspezifisches Thema, so wird es zuerst im Berufsgruppenausschuss besprochen und dann in die Ausschusssitzung der Fachgruppe eingebracht.
     
    — Dass es Berufsgruppenausschüsse für alle Fragestellungen gibt, denen primär nur die gewählten Ausschussmitglieder des jeweiligen Gewerbes angehören, ist auf eine Initiative der Grünen Masseur*innen nach der letzten Wirtschaftskammerwahl zurückzuführen.
    — Ebenso auf Initiative der Grünen Masseur*innen werden Berufsgruppenentscheidungen, d.h. Entscheidungen, die nur diese Berufsgruppe betreffen, im Ausschuss der Fachgruppe durch die anderen Berufsgruppen unterstützt – im Vertrauen darauf, dass Vertreter*innen jeder Berufsgruppe verantwortungsvoll entscheiden.

    Lässt sich ein Thema nicht so einfach entscheiden und ist zudem von großer Tragweite, ist eine Umfrage bei der betroffenen Berufsgruppe das Mittel der Wahl.
    Das ist z.B. der Fall in der Frage der gewünschten oder nicht gewünschten Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister. Hier haben die Grünen Masseur*innen schon früh eine Umfrage gefordert, die mittlerweile in Wien auch beschlossen ist, aber noch auf die Umsetzung – voraussichtlich Anfang/Mitte Jänner – wartet.

Was bedeutet „Teamarbeit“ auf Innungsebene?

So wie schon oben ausgeführt, bedeutet der Teamgedanke, dass nicht Fraktionen (und politische Überlegungen), über Sachfragen entscheiden (sollen), sondern Expert*innen gleich welcher Fraktion auf Basis sachlich begründeter Entscheidungsbildung.

Von Bedeutung ist uns auch die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen sowie Berufs- und Interessensverbänden. Und ganz generell: Entscheidungen sollen soweit möglich nicht von einzelnen Personen oder kleinen Personengruppen (ohne Transparenz) getroffen werden sollen.

Das Team der Grünen MasseurInnen

~ Transparente Begründungen und Auswahlkriterien

Entscheidungen sollen nachvollziehbar begründet werden, denn wenn man Tatsachen und Meinungen nicht klar voneinander trennt, werden Unterschiede zwischen Wahrheit und Lüge zunehmend infragegestellt und bagatellisiert. Und schließlich wird alles, auch jede Tatsache nur noch zu einer Meinung. Dem aber steht entgegen, dass es sehr wohl Mittel und Wege gibt, Dinge objektiv festzustellen und sich dann über diese Tatsachen eine Meinung zu bilden und Entscheidungen zu treffen.

Bei Entscheidungen, die unsere aktuellen und künftigen Mitglieder betreffen, sollen Tatsachenaussagen und Meinungen (wozu auch persönliche und fraktionelle Zielsetzungen gezählt werden können) nicht vermischt werden. Das ist der Grundgedanke eines rationalen Ansatzes, auf dem in unserem Verständnis (so weit möglich) auch berufspolitische Entscheidungen beruhen sollen.

  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei der Bewertung/Zuordnung von neu ansuchenden Methoden in der Massage

Neu ansuchende Massagetechniken, so der Beschluss der Bundesinnung im Mai 2019 (und auch schon die bisherige Praxis), sollen auf Basis von angewendeten Massagegriffen den in der Massage-Verordnung angeführten Methoden zugeordnet werden. Sollte das, so die mehrheitlich beschlossene Übereinkunft, nicht möglich sein, kann auch eine Einschränkung in der jeweiligen Techniken bejaht werden.

So weit so gut und grundsätzlich verständlich, um einen unüberschaubaren Wildwuchs an Methoden und qualitativ schlechten Ausbildungen zu verhindern. Damit geht es dann um die Praxis der Zuordnung: Hier wären nun aber genaue und protokollierte Recherchen über diese Methoden erforderlich, ebenso eine Einbeziehung von vorhandenen Dach- oder Berufsverbänden. Alle relevanten Fragen und Antworten (für die Bewertung der Methode) sollten schriftlich zusammengefasst und weiteren fachlichen Gremien zu Diskussion und Ergänzung vorgelegt werden. Darauf aufbauend sollte die Entscheidung/Bewertung dieser Methode erfolgen (siehe auch Newsletter 6 vom 14. Mai zu dieser Thematik).

So findet dieser Vorgang bislang aber nicht statt: – sollte er aber. Bisher gibt es lediglich kurz gefasste „Beurteilungen“ ohne klare Basis und Diskussionsmöglichkeit. Beispielsweise wurden mehrfach von Eduard Tripp eingebrachte Einwände, dass Nuad nicht der klassische Massage zuzuordnen sei, ohne inhaltliche Begründung zurückgewiesen.

  • Transparenz bei der Bestellung von Fachexpert*innen

Über die Ernennung von Fachexpert*innen, so unser Vorschlag, der mittlerweile auch schon im Ausschuss diskutiert wurde, sollten künftig nicht mehr Einzelpersonen (oder einige wenige Personen) mehr oder weniger willkürlich entscheiden. Stattdessen sollen die jeweiligen Berufsgruppenausschüsse auf Basis grundlegender Anforderungskriterien (wie z.B. Ausbildung und Tätigkeit in der jeweiligen Methode in einem bestimmten zeitlichen Ausmaß) eine Bewertung von Kandidat*innen vornehmen, die dann formal im Ausschuss (unter Darlegung der Qualifikation) dargelegt, diskutiert und beschlossen wird.

~ Nuad ist Weltkulturerbe der UNESCO

Vom 9. bis zum 14 Dezember hat die UNESCO in Bogota getagt und Nuad, die traditionelle Thai-Massage, in die Liste der immateriellen Kulturerbe (intangible cultural heritage, ICH) aufgenommen.

Als Immaterielles Kulturerbe definiert die UNESCO lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. So wie schon das Walzertanzen und die Heurigenkultur von der Unesco als österreichisches immaterielles Kulturerbe gesehen werden, erklärte der zuständige Unesco-Ausschuss dieses Jahr das irische Harfenspiel, die auch in Österreich praktizierte Wanderweidewirtschaft („Transhumanz“) und auch die traditionelle Thai-Massage zum immateriellen Kulturerbe.

Auf der offiziellen Seite der UNESCO wird die traditionelle thailändische Massage als Teil von Kunst, Wissenschaft und Kultur der traditionellen thailändischen Gesundheitsversorgung angesehen. Als nicht-medizinische Therapie wird vorrangig die manuelle Behandlung beschrieben, die es sich zum Ziel gesetzt hat, Körper, Energie und Struktur der Menschen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, um Beschwerden zu behandeln, von denen angenommen wird, dass sie durch die Behinderung des Energieflusses entlang der „Sen“ verursacht werden:

„Nuad Thai, traditional Thai massage is regarded as part of the art, science and culture of traditional Thai healthcare. As a non-medicinal remedy and manual therapy, it involves bodily manipulation in which the practitioner helps rebalance the patient’s body, energy and structure to treat illnesses believed to be caused by the obstruction of energy flow along ‘sen’, lines understood to crisscross the human body. This manipulation is intended to normalize the four body elements: earth, water, wind and fire. To open up blocked routes, Nuad Thai therapists perform a combination of manipulations using their hands, elbows, knees and feet, together with herbal hot compresses to reduce inflammation.“

Dem steht die unserer Ansicht nach falsche, inhaltlich nicht konkret ausgeführte Beurteilung von Nuad durch die Bundesinnung als der „klassischen Massage“ zugehörig gegenüber, die schon im 5. Newsletter vom 3. April  kritisiert wurde:

„Inhaltlich, das sei hier nochmals explizit ausgeführt, unterscheiden sich Nuad und Klassische Massage grundlegend sowohl in ihrem Hintergrund und ihrem Ziel als auch in ihrer Technik. Vereinfacht könnte man sagen, dass Nuad auf Traditionen Thailands beruht, wobei (Theorie- und Praxis-)Elemente der traditionellen chinesischen wie auch der indischen Medizin in dieser jahrhundertealten Methode aufgegangen sind. In diesem Sinne haben sich auch die Hintergründe, Ziele und Wirkungen dieser Methode entwickelt, die manchmal auch als „Yoga für faule Menschen“ bezeichnet wird.
 
Grundsätzlich, so Eva Alagoda-Coeln und Petra Sumser, beide gewerblich Nuad ausübend und lehrend, wird der Mensch in der Nuad-Behandlung passiv und weich bewegt (Ausführungen, die mit jenen des Autors aus seiner Ausbildung übereinstimmen). Drückungen werden meist nur vorbereitend oder ergänzend eingesetzt oder dienen anderen Zielsetzungen als in der gewerblichen Massage (wie z.B. eine traditionell als „Blood Stop“ bezeichnete Methode oder auch „Nerve Touch“). Typisch für die traditionelle Anwendung von Nuad ist auch – im Unterschied zur Klassischen Massage – die Behandlung ohne Öl oder Creme am bekleideten Körper.
 
Die Griffe und Bewegungen des Nuad sind:  Drücken mit den Handflächen, Daumen, Ellbogen, Unterarmen und Knien, Klopfen, Heben, Ziehen, Schwingen, Drehen und Öffnen. Im Unterschied dazu definiert sich die Klassische Massage durch Streichen, Reiben, Kneten, Friktionieren und Klopfen. Und auch der Umstand, dass Nuad sich an Energiebahnen orientiert, unterscheidet diese Methode deutlich von Klassischer Massage.“


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