Ausübung von Schröpfen, Moxibustion und Gua Sha durch Shiatsu- und Tuina-Anwender*innen

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Schröpfen, Moxibustion und Gua Sha können – sofern der (vor allem) ärztliche Vorbehalt eingehalten wird – von gewerblichen Berufen ausgeübt werden.

Das Wirtschaftsministerium hat dazu in einem Schreiben Ende Juni 2017 (GZ: BMWFW-30.599/0126-I/7/2017) festgehalten, dass Praktiker*innen der ganzheitlich in sich geschlossenen Systeme Shiatsu und Tuina diese Methoden anwenden (und anbieten) dürfen.