• Protokolle der Gewerbereferententagungen

    Im Rahmen der jährlich stattfindenden Tagung der Bundesgewerbereferenten werden (unklare) gewerberechtliche Fragen erörtert, die auch die Belange der Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure betreffen (so z.B. 2017 eine Frage zur Fortbildungsverpflichtung gemäß der Massage-Verordnung). Seit einem Beschluss der Bundesregierung vom 5. Juli 2016 werden diese Protokolle auf der Homepage des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft veröffentlicht: https://www.bmdw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Protokolle-der-Gewerbereferententagung.html

  • Schwerarbeitsregelung

    Was ist unter Schwerarbeit zu verstehen? Unter schwerer körperlicher Arbeit definiert der Gesetzgeber „eine in Bezug auf die Intensität oder Dauer der Belastung über das normale Kräftepotential hinausgehende Verausgabung von Arbeitskraft […], bei der die gesamte Körpermuskulatur beansprucht wird“ (BGBl. II Nr. 104/2006, https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004642). Und führt weiter dazu aus: „Kriterien für die Einstufung von beruflichen Tätigkeiten als schwere körperliche Arbeit sind neben der energetischen Belastung sowie der Herz- und Kreislaufbelastung auch die Belastung des passiven und aktiven Stütz- und Bewegungsapparates, also der Knochen und Gelenke sowie der Sehnen und Muskeln.“ Wie wird Schwerarbeit definiert? Die Bewertung einer Arbeit als Schwerarbeit ergibt sich aus der energetischen Belastung einer Tätigkeit, d.h. dem Kalorienverbrauch,…

  • Mutterschutz

    Das Mutterschutzgesetz dient dem Schutz der Gesundheit werdender und stillender Mütter sowie dem Schutz des Kindes in deren Arbeitswelt. Es ist Aufgbe der Arbeitgeber*innen dafür zu sorgen, dass diese Schutzbestimmungen (sofern die Arbeitgeber*in über die Schwangerschaft informiert wurde) eingehalten werden. 

  • Hygiene-Richtlinien für die gewerbliche Massage

    Die grundlegenden Richtlinien zur Hygiene für Masseure finden sich der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch GewerbetreibendeBGBl. II Nr. 262/2008; https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2008/262 konsolidiert: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005904&ShowPrintPreview=True: ANLAGE 1 (§ 2 Abs. 1) – auszugsweise, die Massage betreffendhttps://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_262/COO_2026_100_2_464662.pdfsig   Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume: Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsgeräte Allgemeine Anforderungen an die Personalhygiene: Allgemeine Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion: Mobile Dienste (Hausbesuche): Abfälle: Schulung/Dokumentation: Spezielle Anforderungen an die Arbeitsgeräte für Masseur*innen:                                                              Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Masseur*innen:           …