DSGVO gilt auch für die Protokolle in der Ausbildung ganzheitlich in sich geschlossener Systeme (Shiatsu, Ayurveda, Tuina, Jamche Kunje)

Paragraph

Für die in sich geschlossenen Systeme (Shiatsu, Tuina, Ayurveda, Tibetische Jamche Kunje) gilt, dass im Rahmen der Ausbildung mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden müssen.

Aus diesem Grund fallen die in Ausbildung stehenden Personen unter den sachlichen Anwendungsbereich der DSGVO (Art 2 Abs 2 lit c). Eine Einverständniserklärung ist daher nötig, vor allem wenn die Daten weitergegeben werden.

  • Eine Ausnahme besteht nur für Datenverarbeitungen von Privatpersonen ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten („Haushaltsausnahme“) und das ist nicht der Fall, wenn sich die Personen in der Ausbildung befinden. Es reicht, wenn ein Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.