• Datenschutzrechtliche Probleme mit Google Fonts – und ihre Behebung

    Seit Juli 2020 gab es Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten. Gefordert wurden 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwaltes. Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP-Adresse des*der User*in durch die Verwendung von Google Fonts in die USA, die als unsicheres Drittland gilt. Begründet wird die Höhe des Schadenersatzanspruchs durch eine Entscheidung des Landesgerichts München (Urteil vom 20.1.2022). Eine österreichische Entscheidung, ob Schadenersatz im Falle der Weitergabe der IP Adresse an die USA zusteht, gibt es noch nicht. Ein von der WKO unterstützter Musterprozess (RA Dr. Thomas Schweiger) sollte im Frühjahr 2023 am Landesgericht für Zivilrechsachen ZRS Wien stattfinden.…

  • Fragen und Antworten zur Datenschutzverordnung (DSGVO)

    Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)“ veröffentlicht und trat am 25. Mai 2018 in Geltung. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung als EU-Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar ist, enthält sie dennoch zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume. Zur Durchführung dieser Öffnungsklauseln und Spielräume wurde in Österreich das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, eine Novelle des DSG, beschlossen. Die nachfolgende Auflistung von Fragen und Antworten zur neuen Datenschutzverordnung (inklusive Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018) folgt der WKO-Seite „EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Checkliste“. Begriffsbestimmungen finden sich unter Begriffsbestimmungen DSGVO. 1. Welche personenbezogenen…

  • Begriffsbestimmungen (DSGVO)

    Am 4. Mai 2016 wurde die „Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO)“ veröffentlicht. Obwohl die Datenschutz-Grundverordnung als EU-Verordnung in jedem EU-Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar ist, enthält sie dennoch zahlreiche Öffnungsklauseln und lässt dem nationalen Gesetzgeber gewisse Spielräume. Zur Durchführung dieser Öffnungsklauseln und Spielräume wurde in Österreich das „Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018“, eine Novelle des DSG beschlossen. Fragen und Antworten unter Fragen und Antworten, nachfolgend wichtige Begriffsbestimmungen Personenbezogene Daten (Art 4 Z 1) Die Bestimmungen der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten natürlicher Personen. Definitionsgemäß sind „personenbezogene Daten“ alle…

  • Speicher- und Aufbewahrungsfristen personenbezogener Daten

    Die Löschung von personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Wenn die betroffene Person es wünscht Ein wesentlicher Grundsatz der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) besagt, dass personenbezogene Daten nur so lange in einer Form gespeichert werden dürfen, die die Identifizierung der betroffenen Person ermöglichen, wie es für die Zwecke erforderlich ist, für die sie verarbeitet werden. Das bedeutet die Speicherfrist ist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken (das entsprechend auch angeben ist). Grundsätzlich müssen personenbezogene Daten gelöscht/entfernt werden, wenn die betroffene Person ihre Löschung wünscht, es sei denn es stehen diesem Wunsch gesetzliche Aufbewahrungspflichten gegenüber, wie z.B. Der Wunsch nach Lösung (Geltendmachung des Löschungsrechts) muss abgelehnt werden, wenn er gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegensteht.…

  • Aufbewahrungsfristen für Aus-, Weiter- und Fortbildungsdaten

    Es gibt für Aus-, Weiter- und Fortbildungsdaten, so die Auskunft der rechtspolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Mitte April 2018, keine bekannten allgemeingültigen Aufbewahrungsfristen. In Ermangelung von gesetzlichen Fristen, gibt es nur die Möglichkeit von (selbst gesetzten) internen Regulierungen. Der nämlichen Information zufolge denkt das WIFI interne Aufbewahrungsfristen zwischen 3 und 7 Jahre an. Im Sinne von Kundenservice (nachträgliche Bestätigung von Kursen und Ausbildungsabschlüssen) könnte aber sehr wohl eine längere Aufbewahrungsfrist (z.B. 10 Jahre, analog zur Produkthaftung) argumentiert werden. Zu bedenken ist allerdings, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht abzuschätzen ist, wie die Datenschutzbehörde oder Gerichte dies in Zukunft beurteilen werden. Wichtig, so wieder die Rechtsabteilung, wird wohl die „richtige Balance“ zwischen Kundenservice…

  • Branchenspezifische Unterlagen und Informationen der Bundesinnung zur Datenschutzverordnung

    Die Bundesinnung für Fußpflege, Kosmetik & Massage hat gemeinsam mit der Bundesinnung der Gesundheitsberufe branchenspezifische Unterlagen und Muster zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erstellt und veröffentlicht (14. März 2018). Diese Unterlagen sind gedacht für alle Mitgliedsbetriebe in der Fachgruppe Fußpflege, Kosmetik & Massage und können als Grundlage für den eigenen Betrieb verwendet werden. Sie umfassen:

  • Einwilligung in die Erfassung personenbezogener Daten – Vorlage für die Heilmassage

    Um die Umstellung auf die neuen Datenschutzrichtlinien zu erleichtern, stellen wir eine Vorlage für die Heilmassage online.  Die Vorlage geht davon aus, dass keinerlei Patientendaten an Dritte weitergegeben werden. Sollte dies aber der Fall sein (z.B. direkt an Sozialversicherungen), so wären dann anstelle von „keine Weitergabe an Dritte“ diese Person(en)/Institution(en) anzuführen wie auch die Daten, die weitergegeben werden. Die Vorlagen wurden von der Bundesinnung FKM (juristisch) überprüft und als den gesetzlichen Vorgaben entsprechend befunden. Eine Haftung kann allerdings dennoch weder von der Innung noch vom Websitebetreiber übernommen werden.

  • Einwilligung in die Erfassung personenbezogener Daten – Vorlagen für die gewerbliche Massage

    Die nachfolgenden Informationen und Vorlagen basieren auf Informationen der Wirtschaftskammer, insbesondere https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/leitfaden-dsgvo-fkm.html, und haben ausschließlich informativen Charakter. Eine Haftung seitens der Innung oder des Websiteverantwortlichen kann nicht übernommen werden, und sie entbinden keine MasseurIn davon, die DSGVO im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß ihren/seinen Bedürfnissen und Zielsetzungen auszulegen. In der Massage-Praxis werden zur Erstellung einer Kund*innenkartei, zur Erstellung von Rechnungen oder für die energetische Einschätzung (Diagnostik) und andere Zwecke personenbezogene, teilweise auch sensible Daten erhoben und verarbeitet. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist es erforderlich, dass die betroffene Person ihre Einwilligung dazu gibt. Diese muss durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der der die Einwilligung freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich…

  • Steueränderungen 2020

    Kleinunter*innennehmerbefreiung: Änderung der Nettoumsatzgrenzen Seit 2020 beträgt die Kleinunternehmer*innengrenze EUR 35.000,00 netto (statt wie bisher: EUR 30.000,00). Das bedeutet: Wenn man einen Nettoumsatz von EUR 35.000,00 p. a. nicht überschreitet, kann man die Kleinunternehmer*innenregelung in Anspruch nehmen und wird dadurch von der Umsatzsteuer befreit. Kleinstunternehmer*innenbefreiung bei gewerblicher Sozialversicherung Unternehmer*innen, die die Jahresgewinngrenze und Jahresumsatzgrenze nicht überschreiten, sind von der GSVG-Kranken- und -Pensionsversicherung befreit, wenn:   Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter ab 2020 Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter beträgt seit 2020 EUR 800,00.   eZustellung ab 01. Jänner 2020 Seit 01.01.2020 sind alle Unternehmer*innen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung verpflichtet. Wer in Finanzonline nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet hat, bekommt eine Information in die Finanzonline-Databox, dass…

  • Gutscheine. Was hinsichtlich ihrer Befristung zu bedenken ist

    Generell gilt, dass Gutscheine erst nach 30 Jahren – gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – verjähren. Um den Einlösungszeitraum überschaubar zu halten, werden ausgestellte Gutscheine deshalb häufig befristet. Dabei gilt es allerdings einiges zu bedenken, da eine Befristung nicht in allen Fällen zulässig ist. Gratisgutscheine Gutscheine, die vom*von der Unternehmer*in unentgeltlich, also ohne direkte finanzielle Gegenleistung ausgegeben werden, dürfen auch mit kurzen Zeiträumen befristet werden (freie Gestaltungsmöglichkeit des Unternehmers). Beispiele sind: Zu beachten ist, dass weder die Gestaltung noch die Praktik irreführen sein dürfen, sonst könnte das Folgen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb haben. Entgeltliche Wertgutscheine Für Wertgutscheine (Gutscheine, die auf einen bestimmten Geldbetrag lauten) gibt es keine explizite…

  • Barrierefreiheit

    Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde am 6. Juli 2005 in Österreich beschlossen und gilt seit dem 1. Jänner 2006. Die zehnjährige Anpassungsfrist endete Ende 2015 und seit 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz deshalb auch für Masseur*innen, Kosmetiker*innen und Fußpfleger*innen. Die grundlegende Richtlinie des Gesetzes besagt, dass niemand auf Grund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert, d.h. benachteiligt, werden darf. Eine Benachteiligung erfolgt durch Unmittelbare Diskriminierung „Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“ (§ 5 Abs. 1 BGStG) Für eine unmittelbare Diskriminierung gibt es keine sachliche Rechtfertigung –…

  • eZustellung für Unternehmen

    Seit 1. Jänner 2020 gilt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden, d.h. ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig sind Unternehmen verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung (wobei nicht E-Mails gemeint sind) über den Postkorb im Unternehmensserviceportal USP,  erreichbar zu sein. Die notwendigen Schritte dazu sind (unter besonderer Berücksichtigung der Handy-Signatur): a) Die Bürgerkarte/Handy-Signatur aktivieren b) Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP) c) Registrierung zur elektronischen Zustellung d) Benützung der elektronischen Zustellung

  • Datenschutzrichtlinie (DSGVO)

    Generell unterscheidet die Gesetzgebung zwischen „normalen“ personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankdaten u.a.m.) und „sensiblen“ Daten (wie rassische oder ethische Zugehörigkeit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gesundheitsdaten, sexuelle Orientierung u.a.m.), deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten (das gilt für das Anlegen von Karteikarten in gleicher Weise wie für die elektronische Verarbeitung) ist eine Zustimmung der betroffenen Person unbedingt erforderlich. Standardanwendungen Um den Umgang mit den Datenschutzbestimmungen zu erleichtern, hat der Gesetzgeber Standardanwendungen geschaffen, die in den meisten Unternehmen anzutreffen sind. Standardanwendungen dienen einem bestimmten Zweck wie Rechnungswesen und Logistik, Personalverwaltung für privatrechtliche Dienstverhältnisse, Mitgliederverwaltung, Verwaltung von Benutzer*innenkennzeichen, oder auch Kund*innenbetreuung und Marketing für eigene Zwecke. Ob die eigene Datenanwendung eine Standardanwendung ist, ist von folgenden…

  • Umfrage zu Eintragung ins Gesundheitsberuferegister geplant

    Blog-Eintrag vom 17.9.2019 Ob Heilmasseur*innen im Gesundheitsberuferegister eingetragen werden sollen – oder auch wollen: Diese Frage hat in den letzten Monaten einiges an Kontroversen mit sich gebracht. Viel wird und wurde über „den“ Wunsch „der“ Heilmasseur*innen gesprochen, mal für die Eintragung mal gegen diese. Um Klarheit über die Wünsche seiner Mitglieder zu erhalten, hat der Wiener Ausschuss (auf Antrag der Grünen Masseur*innen) in seiner Sitzung letzte Woche beschlossen, eine Befragung durchzuführen und die Wünsche der in Wien tätigen Heilmasseur*innen zu erheben.

  • Gesundheitsberuferegister im Spiegel der Wiener Wirtschaft

    Blog-Beitrag vom 29.6.2019 Auf Seite 24 der aktuellen Ausgabe von Wiener Wirtschaft (Nr. 26 vom 27.6.2019) gibt es unter der Überschrift „Heilmasseure“ einen Artikel zum Thema „Gesundheitsberuferegister“, in dem die Wiener Innungsmeisterin Petra Felber, die Nachteile des Gesundheitsberuferegisters und die Vorteile der Eintragung im WKO Firmen A-Z darlegt. Petra Felber führt aus, dass ins Gesundheitsregister jene Gesundheitsberufe aufgenommen werden, „für die bei selbständiger Tätigkeit keine gesetzliche Standesvertretung eingerichtet ist“ und bezieht sich damit auf die Erläuterungen zum Gesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_02445/fname_309366.pdf. Freiberufliche Heilmasseur*innen, so zitiert die Wiener Wirtschaft IM Petra Felber, haben das, was mit dem Gesundheitsberuferegister erreicht werden soll, nämlich „z.B. Transparenz, Qualiatätssicherung und Patientensicherheit“, „bereits längst verwirklicht“. Sie bezweifle deshalb, „dass…

  • Ergänzte Informationen der Bundesinnung zu den Vor- und Nachteilen des Gesundheitsberuferegisters

    Blog-Beitrag vom 10.6.2019 Am 7. Juni hat die Bundesinnung FKM ein angekündigtes Dokument gepostet, das die Hintergründe sowie die Vor- und Nachteile der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister für HeilmasseurInnen betrifft. Gesetzliche Grundlagen für den Status quo Zu Beginn des Schreibens werden die gesetzlichen Grundlagen angeführt und die Gründe, warum Heilmasseur*innen nicht in diesem Register enthalten sind: In Bezug auf die Erläuterungen zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz wird in der Darstellung allerdings eine Formulierung verwendet („nur für Berufsgruppen ohne gesetzliche Standesvertretung“), die nicht ident mit dem Originaltext ist. Hier heißt es lapidar (ohne „nur“): „Dieses Register wird für jene Gesundheitsberufe eingerichtet, die über keine berufliche Standesvertretung verfügen“. Die auf der BI-Seite verwendete Formulierung mit „nur“ legt nahe,…

  • Arbeiterkammer fordert die Aufnahme von Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister

    Blog-Beitrag vom 4.11.2019 Auf der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer am 29. November 2018 wurde die Forderung nach Aufnahme von Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister einstimmig angenommen. Das Gesundheitsberufsregister, so der Antrag an die Bundesarbeitskammer, bietet viele Vorteile für die eintragungspflichtigen Berufsangehörigen, die den (bislang) nicht registrierten Gesundheitsberufen vorenthalten werden (neben Medizinischen Masseur*innen und Heilmasseur*nnen beispielsweise auch medizinische Assistenzberufe, medizinisch-technische Fachdienste, Sanitäter*innen, Medizinphysiker*innen u.a.m.): Die genannten Vorteile sollen, so der Beschluss, für alle Gesundheitsberufe gelten, da es für eine Unterscheidung zwischen ins Register aufgenommene Gesundheitsberufe und nicht ins Register aufgenommene Gesundheitsberufe keinen sachlichen Grund gäbe. Vielmehr stelle diese Unterscheidung eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung für jene Berufsgruppen dar, die nicht im…

  • Tendenziöse Fragestellung bei der Umfrage in Wien zur Gesundheitsberuferegistereintragung für Heilmasseur*innen

    Blog-Beitrag vom 13.2.2020 Aktuell (6. Februar 2020) wurden, wie schon lange beschlossen und angekündigt, alle selbständigen Wiener Heilmasseur*innen angeschrieben und gebeten, die Frage beantworten, ob sie „für eine Eintragung der Heilmasseure in das Gesundheitsregister“ sind – oder nicht. Die Rückantwort dazu soll bis 31. März auf dem beiliegenden Fragebogen erfolgen. Der begleitende Text ist kurz gefasst und leider tendenziös. So wird nach der Aufzählung der bereits erfassten Berufe erklärt: „Es wurden nur Berufe aufgenommen, die über keine gesetzliche Standesvertretung verfügen. Aus diesem Grund finden sich Heilmasseure nicht im Gesundheitsberuferegister.“ Ergänzend und wohl erklärend wird noch hinzugefügt: „Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung 2007/04/0015-9 eindeutig ausgesprochen, dass freiberufliche Heilmasseure Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Die Heilmasseure sind daher über…

  • Grundsätzliche Überlegungen rund um die (mögliche) Eintragung von Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister

    Blog-Beitrag vom 27.2.2020 Die gute Nachricht zuerst: Die Umfrage in Wien findet nun statt und die Rückantworten sollen bis zum 31. März erfolgen. Die schlechte Nachricht: Der Text zur Umfrage bringt tendenziös nur „ausgewählte“ Aspekte zur Sprache.Kurz zusammengefasst: Das, was fehlt, sind vor allem klare und offene Informationen, eine offene Diskussion und darüber hinaus eine österreichweite Umfrage, die erhebt, was die Wünsche der betroffenen Heilmasseur*innen sind, um sich dann für deren Ziele und Wünsche einzusetzen. Warum wird die Eintragung von vielen Funktionär*innen als nicht sinnvoll bzw. notwendig erachtet? Abgesehen davon, dass die Begründung im Text zur Umfrage, warum Heilmasseur*innen aktuell nicht ins Gesundheitsberuferegister (BGR) eingetragen werden, zu kurz reicht (siehe Tendenziöse…

  • Pro und Contra Gesundheitsberuferegister-Eintragung für Heilmasseur*innen. Eine Zusammenfassung

    Blog-Beitrag vom 11.2.2020 Hintergrund „Im Rahmen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (2012/C 199 E/04), ABl. C 199 E/25 vom 7.7.2012, so die parlamentarischen Erläuterungen zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz, hebt das Europäische Parlament hervor, dass gesundheitliche Ungleichheit in der Union nicht überwunden werden kann, solange es keine gemeinsame und umfassende Strategie für die Beschäftigten im Gesundheitssektor in der EU gibt, die koordinierte Maßnahmen für das Ressourcenmanagement, Aus- und Weiterbildung, Mindestnormen in den Bereichen Qualität und Sicherheit und die Registrierung der Angehörigen der Gesundheitsberufe einschließt.“ Die Arbeiterkammer führt dazu ergänzend aus: Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und…

  • Gesundheitsberuferegister und Heilmasseur*innen

    Blog-Beitrag vom 30.5.2019 Die gesetzlichen Grundlagen Das Gesundheitsberuferegister-Gesetz wurde im Juli 2016 beschlossen (BGBl. I Nr. 87/2016) und besagt, dass alle Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ab 1. Juli 2018 verpflichtend in ein Register eingetragen werden müssen. Konkret davon betroffen sind diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Pflegefachassistent*innen, Pflegeassistent*innen, Physiotherapeut*innen, Biomedizinische Analytiker*innen, Radiologietechnolog*innen, Diätolog*innen, Ergotherapeut*innen, Logopäd*innen und Orthoptist*innen. Geführt wird das Gesundheitsberuferegister von der Arbeiterkammer (AK)  einerseits und von Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) andererseits. Die Gespräche in der Bundesinnung Die Frage, ob auch HeilmasseurInnen in das Gesundheitsberuferegister eingetragen werden (sollen), war Thema der Bundesinnungsausschusssitzung (BIAS) am 23. und 24. Mai. Der grundlegende Tenor ist, dass eine Eintragung der Heilmasseur*innen in dieses Register nicht notwendig…

  • Gesundheitsberuferegister

    Zur Frage, ob Heilmasseur*innen in das Gesundheitsberuferegister (GBR) eingetragen werden soll. Der BHÖ befürwortet eine Eintragung, die Wirtschaftskammer spricht sich dagegen aus.

  • Belegerteilungspflicht

    Belegannahme durch den*die Kund*in Der*die Kund*in kann nicht gezwungen werden, den Beleg anzunehmen. Allein durch das Anbieten eines Kassabelegs ist die Belegerteilungspflicht für das Unternehmen erfüllt. Quellen

  • Kleinunternehmer*innenregelung

    Kleinunternehmer*innen sind Unternehmer*innen, die die Umsatzgrenze von € 35.000,- jährlich nicht überschreiten (im Fall von verschiedenen unternehmerischen Tätigkeiten sind die Umsätze zusammenzurechnen. Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer*innen keine Umsatzsteuer abführen muss. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15% überschritten werden. In diese Grenze nicht einbezogen werden allerdings Umsätze aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagegütern) und Geschäftsveräußerungen sowie (seit 2017) steuerbefreite Umsätze, wie die von Heilbehandlungen. Nettoumsatz Seit 2020 muss der Gesamtumsatz eines Unternehmens unter 35.000 Euro netto liegen, um in die „Kleinunternehmerregelung“ zu fallen („unechte Steuerbefreiung“ gemäß § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG); siehe Unternehmensservice Portal). Wichtig ist dabei das Wort netto, das in den meisten…

  • Barrierefreiheit

    Das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz wurde am 6. Juli 2005 in Österreich beschlossen und gilt seit dem 1. Jänner 2006. Die zehnjährige Anpassungsfrist endete Ende 2015 und seit 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz. Die grundlegende Richtlinie des Gesetzes besagt, dass niemand auf Grund einer Behinderung unmittelbar oder mittelbar diskriminiert, d.h. benachteiligt, werden darf. Eine Benachteiligung erfolgt durch Unmittelbare Diskriminierung „Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund einer Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde“ (§ 5 Abs. 1 BGStG) Für eine unmittelbare Diskriminierung gibt es keine sachliche Rechtfertigung – sie ist immer unzulässig. Mittelbare Diskriminierung „Eine…

  • Ausbildung Tibetische Jamche-Kunye Praktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 785 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Jamche-Kunye Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

  • AusbildungTuina An Mo Praktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 775 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 dokumentierte Tuina An Mo Anwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, nachgewiesen werden.

  • Ausbildung Ayurveda Wohlfühlpraktik

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretische und praktische Ausbildung umfasst mindestens 765 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Einzelanwendungen, davon mindestens 50 unter Supervision, protokolliert nachgewiesen werden. Österreichischer Berufsverband für Ayurveda (ÖBA) Der Österreichische Berufsverband für Ayurveda (ÖBA) wurde 2016 gegründet und setzt sich für Qualitätssicherung von Ayurveda im medizinischen und nichtmedizinischen Bereich ein. Es ist sein Ziel, „dass die bestehenden, gesetzlich geregelten Qualitätsrichtlinien für Ayurveda Aus-und Weiterbildungen eingehalten und überprüft werden. Das Bild der bereits bestehenden Ayurveda Berufe soll dadurch geschützt werden“. Gleichzeitig „sieht sich der Verband als Plattform für Ayurvedinnen und Ayurveden. Mitglieder haben die Möglichkeit sich auf der Seite des…

  • Ausbildung Shiatsu

    Ausbildungsprofil         Gegenstand …………….. Mindestzahl der Stunden Die gesamte theoretisch/praktische Ausbildung umfasst mindestens 650 Ausbildungsstunden während einer Dauer von drei Jahren. Zudem müssen mindestens 150 Shiatsu-Sitzungen protokolliert nachgewiesen werden. Dokumentation Umfassende Informationen rund um das in sich geschlossene System Shiatsu: Dokumentation zu Shiatsu als Beruf (aktueller Stand 2019-03-03) mit allen Informationen zu rechtlichen Aspekten der Ausübung von Shiatsu, den Regulierungen des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu, die europäische Ebene …. Österreichischer Dachverband für Shiatsu (ÖDS) Der Österreichische Dachverband für Shiatsu (ÖDS) wurde 1993 gegründet und vertritt die Interessen von Shiatsu-Praktizierenden, -Lehrenden und -Schüler*innen. Shiatsu so der österreichische Dachverband für Shiatsu (http://oeds.at/ausbildung/berufsbild), ist eine eigenständige, in sich ge­schlos­sene Form der manuellen, ganzheitlichen Kör­per­ar­beit, die ihren Ursprung…

  • Amatsu Ryoho

    Für Amatsu Ryoho gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung und vor einiger Zeit wurde an die Bundesinnung die Frage herangetragen, ob Amatsu Ryoho als ein in sich geschlossenes System beurteilt werden kann (mit Aufnahme in der Massage-Verordnung). Die Methode Es geht nicht darum, nie die Balance zu verlieren, sondern darum, sie so schnell wie möglich wieder zu erlangen. Amatsu Ryoho definiert sich als eine alte japanische Lehre, die geistige Entwicklung, Kampfkunst und traditionelle medizinische Ausbildung miteinander verbindet. Seit Tausenden von Jahren, so wird gesagt, wird Amatsu Ryoho als „Medizin des Himmels“ von Angehörigen des japanischen Kaiserhauses, von Adeligen, Samurai und Mönchen, aber auch vom einfachen Volk angewendet. Amatsu Ryoho bietet…

  • Rolfing / Strukturelle Integration

    Bei „Rolfing“ handelt es sich um einen markenrechtlich geschützten Begriff. Der Begriff „Strukturelle Integration“ ist von jeher eng verbunden mit Rolfing und bietet zugleich den Vorteil, dass mit ihm auch andere, auf ähnlichen Prinzipien beruhende (zum Teil aus dem Rolfing heraus entwickelte) Methoden erfasst werden können. Aktuelle Rechtslage In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten vom Dezember 1992 (GZ.: 30.599/70-III/I/92) zur „rechtlichen Einstufung von Tätigkeiten im Bereich der Lebens- und Sozialberater sowie der angrenzenden Berufszweige“ ist Rolfing unter Tätigkeiten angeführt, die nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen, wie Privatunterricht, Medizin und Psychotherapie. Diese Einstufung ist unserem Wissenstand zufolge bis heute unverändert und bedarf einer offiziellen Änderung, da es…

  • Lomi Lomi Nui

    Lomi Lomi Nui wurde lange Jahre vor allem unter dem Gewerbe der Humanenergetik ausgeübt. Immer wieder gab es wegen der in weiten Aspekten dem Massagegewerbe zuzusprechenden Behandlungsmethoden Überlegungen zur „korrekten“ gewerblichen Zuordnung. Die Methode Lomi Lomi Nui (oder auch nur Lomi Lomi), eine traditionelle Behandlungsform aus Hawaii, beansprucht nicht nur den Körper, sondern auch die Seele zu behandeln. In Hawaii war Lomi Lomi Nui (lomi bedeutet reiben, kneten, drücken; nui groß, wichtig, einzigartig) ein Bestandteil der traditionellen Naturheilkunde, die von schamanischen HeilerInnen (Kahuna) ausgeübt wurde und auch z.B. Kräuterheilkunde umfasste. Jeder HeilerIn, so wird gesagt, entwickelte dabei seinen eigenen Behandlungs-/Massagestil gemäß ihrer/seiner familiären Tradition und Überlieferung, weshalb es nie einen…

  • Irreführende Angaben über eigene Leistungen (unlauterer Wettbewerb)

    Irreführende Angaben über die eigenen Leistungen (und damit unlauterer Wettbewerb), so führt der Oberste Gerichtshof in einem Urteil 2017 zur Frage der unberechtigten Ausübung von Ernährungsberatung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20171221_OGH0002_0040OB00222_17A0000_000) aus, liegen auch dann vor, wenn bestimmte Tatsachen verschwiegen werden, so dass ein falscher Gesamteindruck hervorgerufen werden könnte. Das gilt wohl auch für die Verwendung des Wortes Therapie und Behandlung in Zusammenhang mit Krankheitsbeschreibungen u.ä.m., wobei dabei für die Beurteilung „das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten, der eine dem Anlass angemessene, unter Umständen daher auch bloß flüchtige Aufmerksamkeit aufwendet“ entscheidend ist.

  • Die Ausübung von Supervision

    Die Frage der Ausübung von Supervision wurde in der Gewerbereferententagung 2018 angesprochen und vom Wirtschaftsministerium dahingehend beantwortet, dass Supervision als Form von Beratung definiert wird, „die darauf abzielt, das berufliche Handeln von Menschen in Organisationen bzw. Unternehmen zu prüfen und zu verbessern. Dabei kann es um die Bearbeitung von Fällen aus der beruflichen Praxis, um Rollen- und Funktionsklärungen von Einzelnen, von Teams und von Führungskräften sowie um Konflikte innerhalb von Organisationen, Unternehmen bzw. Organisationseinheiten gehen“ (Protokoll der Gewerbereferententageung 2019). Für Supervision, so das Wirtschaftsministerium, gilt wie für alle anderen gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten die Gewerbeordnung (es sei denn, sie wird nicht im Rahmen eines von der Gewerbeordnung…

  • Die Ausübung von Ernährungsberatung

    Die Durchführung einer gewerblichen Ernährungsberatung ist dem Gewerbe „Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung“ vorbehalten. Grundlage dafür ist die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften oder die erfolgreiche Ausbildung zum*r Diätolog*in. Und auch chinesische Ernährungsberatung ist reglementiert und darf nur mit einem entsprechenden Gewerbeschein nach entsprechender Ausbildung ausgeübt werden. Das Gleiche gilt sinngemäß auch für andere Formen der Ernährungsberatung wie „Ernährungsberatung nach den Fünf Elementen“, „Makrobiotische Ernährungsberatung“ u.a.m. Chinesische Ernährungsberatung „Chinesische Ernährungsberatung“ ist ein eingeschränktes Gewerbe der Lebens- und Sozialberater (§119 GewO 1994). Es besteht auch hier, wie in der gesamten Ernährungsberatung, keine Berechtigung zur Ausübung einer schulmedizinischen Diagnostik oder einer Heilbehandlung. Eine Liste der ErnährungsberaterInnen nach den Fünf Elementen (TCM)…

  • Hygiene-Richtlinien für freiberuflich tätige Angehörige von Gesundheitsberufen

    Die Hygieneinformation der Magistratsabteilung 15 (Gesundheitsdienst der Stadt Wien, Fachbereich Aufsicht und Qualitätssicherung; https://www.wko.at/branchen/w/gewerbe-handwerk/fusspfleger-kosmetiker-masseure/2010-1-14_Heilmasseur-Infoblatt.pdf) beziehen sich in erster Linie auf das Leistungsangebot, das am jeweiligen Berufssitz angeboten wird. Einzelne Bestimmungen wie z. B. die Maßnahmen der Händehygiene oder die Reinigung und Desinfektion von therapeutischen Hilfsmitteln, gelten jedoch auch für Tätigkeiten außerhalb des Berufssitzes (Hausbesuche) und sind hier auszugsweise wiedergegeben: „Diese Hygieneinformation umfasst den gegenwärtigen anerkannten allgemeinen Hygienestandard (State of the Art). Sie umfasst die allgemeinen und grundsätzlich einzuhaltenden Hygienestandards für alle freiberuflich tätigen Berufsgruppen der Gesundheitsberufe, zusätzlich kommen spezielle Hygienestandards für einzelne Berufsgruppen, abhängig vom jeweiligen Leistungsangebot, zum Tragen.“ Allgemeine Hygienestandards Ergänzend ist den Ausführungen ein Reinigungs- und Definfektionsplan für den Berufssitz…

  • Hygiene-Richtlinien für die gewerbliche Massage

    Die grundlegenden Richtlinien zur Hygiene für Masseure finden sich der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage durch GewerbetreibendeBGBl. II Nr. 262/2008; https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2008/262 konsolidiert: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005904&ShowPrintPreview=True: ANLAGE 1 (§ 2 Abs. 1) – auszugsweise, die Massage betreffendhttps://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2008_II_262/COO_2026_100_2_464662.pdfsig   Allgemeine Anforderungen an die Betriebsräume: Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsgeräte Allgemeine Anforderungen an die Personalhygiene: Allgemeine Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion: Mobile Dienste (Hausbesuche): Abfälle: Schulung/Dokumentation: Spezielle Anforderungen an die Arbeitsgeräte für Masseur*innen:                                                              Spezielle Anforderungen an die Reinigung/Desinfektion für Masseur*innen:           …

  • Wann handelt es sich um sexuelle Belästigung?

    Nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz liegt eine sexuelle Belästigung dann vor, wenn ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten gesetzt wird, das für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht, entwürdigend, beleidigend oder anstößig ist, entscheidend ist hier das Empfinden der betroffenen Person. Dazu gehören (Quellen: Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Universität Wien, deutsche Antidiskriminierungsstelle des Bundes):

  • Gewerberecht

    Nebenrechte, Umfang der Nebenrechte, unlauterer Wettbewerb, Verwendung des Wortes „Therapeut“ …

  • Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung (MMHm-AV)

    Die Verordnung über die Ausbildung zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin und zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Ausbildungsverordnung – MMHm-AV, BGBl. II Nr. 250/2003) trat am 20. Mai 2003 in Kraft und regelt die Ausbildungsinhalte ebenso wie die kommissionelle Prüfung.

  • Ausschuss der Bundesinnung

    Bundesinnungsmeisterin Bundesinnungsmeisterin-Stellvertreterinnen Mitglieder Kooptiertes Mitglied (mit beratender Stimme) Stand 10/2023 (Quelle: WK-Website)

  • Bundesinnung

    Die Bundesinnung ist die gesetzliche Interessensvertretung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure Österreichs und für seine Mitgliedsfirmen, Interessenvertreter sowie zielgruppenorientierte Service- und Informationsstelle. Kontakt

  • Wirtschaftskammerwahlen 2020 in Wien

    In der Innung der „Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure“ wurden bei den Wahlen im Februar 2020 insgesamt 19 Mandate vergeben. Bei 800 abgegebenen gültigen Stimmen (33 Stimmen waren ungültig; insgesamt waren es 4303 Wahlberechtigte) und einer Wahlbeteiligung von 24,48% ergab sich damit folgende Mandatsverteilung: In der konstituierenden Sitzung am 24. Juni 2020 wurden

  • Landesinnung Wien

    Die Wirtschaftskammer (WK) ist die gesetzliche Interessensvertretung der gewerblichen Wirtschaftstreibenden. Innerhalb der Wirtschaftskammer wiederum gibt es Berufsgruppen (und übergeordnet „Sparten“), deren Aufgabe es ist, die Anliegen „ihrer“ Gewerbetreibenden zu unterstützen. Wie schon der Name besagt, sind drei teilweise sehr unterschiedliche Berufsgruppen in „unserer“ Innung zusammengefasst: die Fußpfleger, die Kosmetiker und die Masseure. Dazu kommen auch noch andere, wie z.B. die Tätowierer und Piercer. Bestellt wird die Wirtschaftskammer durch Funktionär*innen, die alle fünf Jahre von allen Mitgliedern gewählt werden. Auf Basis der Ergebnisse der Wirtschaftskammerwahl (siehe WK-Wahl 2020) bestellen die gewählten Gruppierungen „ihre“ Mandatar*innen, die dann in der Gesamtheit den Ausschuss bilden. ~ Kontakt ~ Imagefilm Massage der Landesinnung Wien

  • Berufsgruppen-Ausschuss in Wien

    In der Aussschuss-Sitzung am 13. April wurde die „Tradition“ der Berufsgruppenausschüsse wieder aufgenommen und Berufsgruppenausschüsse für die in der Innung vertretenen Berufe etabliert. Seine Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge):