• Arbeitsproben und Fachgespräche für die individuelle Befähigung

    Auf der Gewerbereferententagung 2018 wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit es rechtens ist, dass manche Gewerbebehörden „den Antragstellern eine positive Entscheidung nur unter der Voraussetzung in Aussicht stellen, wenn sie sich einer Befragung bei der WK unterziehen, und zwar auch dann, wenn die Antragsteller Ausbildungs- und Praxisnachweise zur eigenständigen Beurteilung durch die Gewerbebehörde vorweisen können.“ Besonders häufig, so wir noch ergänzt, „ist die Praxis der obligatorischen Befragung/Arbeitsprobe offenbar in der Branche Kosmetik/Massage, mit den verschiedenen Teilbereichen. […] Einzelne Landeskammern veröffentlichen bereits auf ihren Internetseiten Fragenkataloge, Anmeldeformalitäten und Kosten für Befragungen samt Arbeitsprobe.“  Und weiter: „Sowohl das WIFI als auch private Bildungseinrichtungen bieten für „freiwillige“ Arbeitsproben bzw. Befragungen Vorbereitungskurse mit erheblichen Kosten…

  • Individuelle Befähigung für Nuad („Massage eingeschränkt auf Nuad“)

    Es ist das Bestreben der Bundesinnung österreichweit eine einheitliche Empfehlung der Innungen für individuelle Befähigungen zu etablieren. Im Mai wurde dazu ein mehrheitlicher Beschluss gefasst, der besagt, dass „neue“ Massagetechniken, d.h. Massagetechniken, die nicht in der Massage-Verordnung erfasst sind, den dort angeführten Techniken, wie klassische Massage, Bindegewebsmassage (…) zuzuordnen. Es sei denn, eine solche Zuordnung wäre nicht möglich. Aus der Sicht der Bundesinnung ist Nuad der klassischen Massage zuzuordnen und damit wären in Zukunft Ausbildung und Kenntnisse (und Praxis) in klassischer Massage nachzuweisen. Die Wiener Innung, das sei hier nochmals erwähnt, folgt dieser Vorgabe allerdings nicht (vgl. den Blogbeitrag Wien ist anders). Die Grünen MasseurInnen haben immer darauf hingewiesen, dass sich Nuad…

  • Fachgespräche und Arbeitsproben sind nicht verpflichtend für den Nachweis einer Qualifikation in einem Verfahren gemäß § 19

    In einem Schreiben des Wirtschaftsministeriums (BMDW-30.599/0124-IV/1/2019) vom 9. Oktober 2019 wird dazu ausgeführt, dass die Ablegung einer Arbeitsprobe nicht verpflichtend ist, sondern nur eine Möglichkeit zum Nachweis der Fähigkeiten: „Grundsätzlich kommt im Verfahren gemäß § 19 als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist (§ 46 AVG). Hierbei kann es sich auch um ein Gutachten der Wirtschaftskammer handeln. Dem Antragsteller ist es unbenommen die Behörde von einer etwaigen Unschlüssigkeit eines solchen Fachgutachtens zu überzeugen. Eine an den Antragsteller gerichtet Aufforderung, sich einem Fachgespräch zu stellen oder sich einer Arbeitsprobe zu unterziehen, ist im Hinblick auf den den Antragsteller obliegenden Nachweis der erforderlichen Qualifikation nicht angebracht (Grabler/Stolzlechner/Wendl,…

  • Amatsu Ryoho

    Für Amatsu Ryoho gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung und vor einiger Zeit wurde an die Bundesinnung die Frage herangetragen, ob Amatsu Ryoho als ein in sich geschlossenes System beurteilt werden kann (mit Aufnahme in der Massage-Verordnung). Die Methode Es geht nicht darum, nie die Balance zu verlieren, sondern darum, sie so schnell wie möglich wieder zu erlangen. Amatsu Ryoho definiert sich als eine alte japanische Lehre, die geistige Entwicklung, Kampfkunst und traditionelle medizinische Ausbildung miteinander verbindet. Seit Tausenden von Jahren, so wird gesagt, wird Amatsu Ryoho als „Medizin des Himmels“ von Angehörigen des japanischen Kaiserhauses, von Adeligen, Samurai und Mönchen, aber auch vom einfachen Volk angewendet. Amatsu Ryoho bietet…

  • Rolfing / Strukturelle Integration

    Bei „Rolfing“ handelt es sich um einen markenrechtlich geschützten Begriff. Der Begriff „Strukturelle Integration“ ist von jeher eng verbunden mit Rolfing und bietet zugleich den Vorteil, dass mit ihm auch andere, auf ähnlichen Prinzipien beruhende (zum Teil aus dem Rolfing heraus entwickelte) Methoden erfasst werden können. Aktuelle Rechtslage In einem Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Angelegenheiten vom Dezember 1992 (GZ.: 30.599/70-III/I/92) zur „rechtlichen Einstufung von Tätigkeiten im Bereich der Lebens- und Sozialberater sowie der angrenzenden Berufszweige“ ist Rolfing unter Tätigkeiten angeführt, die nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fallen, wie Privatunterricht, Medizin und Psychotherapie. Diese Einstufung ist unserem Wissenstand zufolge bis heute unverändert und bedarf einer offiziellen Änderung, da es…

  • Lomi Lomi Nui

    Lomi Lomi Nui wurde lange Jahre vor allem unter dem Gewerbe der Humanenergetik ausgeübt. Immer wieder gab es wegen der in weiten Aspekten dem Massagegewerbe zuzusprechenden Behandlungsmethoden Überlegungen zur „korrekten“ gewerblichen Zuordnung. Die Methode Lomi Lomi Nui (oder auch nur Lomi Lomi), eine traditionelle Behandlungsform aus Hawaii, beansprucht nicht nur den Körper, sondern auch die Seele zu behandeln. In Hawaii war Lomi Lomi Nui (lomi bedeutet reiben, kneten, drücken; nui groß, wichtig, einzigartig) ein Bestandteil der traditionellen Naturheilkunde, die von schamanischen HeilerInnen (Kahuna) ausgeübt wurde und auch z.B. Kräuterheilkunde umfasste. Jeder HeilerIn, so wird gesagt, entwickelte dabei seinen eigenen Behandlungs-/Massagestil gemäß ihrer/seiner familiären Tradition und Überlieferung, weshalb es nie einen…