• Überlegungen zur Funktionärstätigkeit zwischen Transparenz und Verschwiegenheit

    Transparenz ist ein wichtiges Element demokratischer Strukturen und ein Unterscheidungskriterium demokratischer von autokratischen Systemen. Wikipedia (zugegeben ohne wissenschaftlichen Anspruch) sagt dazu Folgendes: „Transparenz ist in der Politik und im politischen Diskurs eine Forderung bzw. ein für erstrebenswert gehaltener Zustand frei zugänglicher Informationen und stetiger Rechenschaft über Abläufe, Sachverhalte, Vorhaben und Entscheidungsprozesse. Damit verbunden die Vorstellung einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems (bzw. von Verwaltung) und den Bürgern und einer vermehrten Partizipation. In eine ähnliche Richtung zielen die Begriffe Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip“. Ohne Transparenz haben Bürger kaum Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf Entscheidungen, die sie betreffen. Demgegenüber steht eine gleichwohl nötige Verschwiegenheit, um beispielsweise Entscheidungsprozesse nicht zu gefährden. So unterliegen auch Funktionär*innen…

  • Stellungnahmen zur Ärztegesetz-Novelle – ein Querschnitt

    „Die Ausübung des ärztlichen Berufes“, so der neue Gesetzesentwurf in § 2 Abs. 2, „umfasst jede auf medizinischwissenschaftlichen Erkenntnissen begründete Tätigkeit einschließlich komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar für den Menschen ausgeführt wird“. Handlungsbedarf in der Frage, welche Behandlungen dem Arzt, der Ärztin vorbehalten sind, sah das Gesundheitsministerium anlässlich einer Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (Ro 2017/11/0018) vom 26. April 2018: Das Höchstgericht entschied, dass für die Zugehörigkeit einer Tätigkeit zum ärztlichen Vorbehaltsbereich maßgebend ist, „ob die angewendete Methode ein gewisses Mindestmaß an Rationalität aufweist und für die Durchführung das typischerweise durch ein Medizinstudium vermittelte umfassende Wissen erforderlich ist.“ Die derzeit im Gesetz verankerte Definition des Arztberufs als „auf…

  • Soll ein Patient über seine Therapie entscheiden können? – Diskussion in „Pro & Contra“

    Ein Patient, so Dr. Doris Schöpf (Allgemeinmedizinerin, Ärztekammer Tirol und Referentin für Komplementärmedizin) in „Pro & Contra“ vor zwei Tagen, ist eingeschränkt und deshalb nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu tätigen, die seine Behandlung betreffen. Dazu bedarf es des Arztes, ausschließlich des Arztes. In der Sendung „Pro & Contra“ am 21. November 2018 diskutierten Doris Schöpf (Ärztekammer), Florian Aigner (Physiker und Kritiker von Alternativmedizin), Silvia Martinek (Heilerin, Leiterin Heilerakademie Europa) und Reinhard Mitter (Kinderarzt; Ganzheitsmediziner und Homöopath) zur Frage: „Sollen nur Ärzte heilen dürfen?“. Besonders spannend wurde es im letzten Teil der Diskussionsrunde, nach ca. 45 Minuten, als der Moderator (Thomas Mohr) Doris Schöpf – quasi als Vertreterin der Ärztekammer – ansprach, ob denn Patient*innen aus…

  • Wie sehr darf und soll der Staat in die Gesundheit eingreifen?

    Katharina T. Paul (Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien im Bereich Politikfeldanalyse und qualitative Methoden) und Ingrid Metzler (Institut für Wissenschafts- und Technikforschung der Universität Wien) gingen in einem Blog des Standards der Frage nach, wie sehr der Staat in die Gesundheit der Bevölkerung eingreifen darf und soll (https://derstandard.at/2000090877821/Wie-sehr-darf-der-Staat-in-die-Gesundheit-der-Bevoelkerung). Ausgangspunkt der Ausführungen der beiden Autorinnen war die vor kurzem einführte „Impfpflicht” in Italien: Ein verpflichtender Nachweis einer Reihe von Impfungen bei der Anmeldung zu Krippen-, Kindergarten- und Schulplätzen sollte dort sicherstellen, dass diese Pflicht in der Praxis auch tatsächlich eingehalten wird. Damit wurde – auch international – die Frage aufgeworfen, ob ein Staat Bürger*innen zu Impfungen verpflichten darf bzw. genereller:…

  • Was unterscheidet Tatsachen und Meinungen?

    Im Rahmen der Veranstaltung „Fachdidaktik kontrovers“ der Universität Wien (in Kooperation mit Philosoph Konrad Paul Liessmann und dem Standard, https://fdz-pp.univie.ac.at/veranstaltungen/aktuelles/fachdidaktik-kontrovers) hielt die Philosophin Univ.-Prof. Dr. Sophie Loidolt (Darmstadt) am 20. März 2019 einen Vortrag („Urteilen 2.0. Mit Arendt zu den Bedingungen des Urteilens in einer Kultur der Digitalität“, nachzuhören unter https://fdz-pp.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_fdz_pp/FDZ-Dateien/Audio_Loidolt.3gp). Im Standard erschien dazu am 19. März ein Interview unter dem Titel „Tatsachen werden zu Meinungen umformuliert“ (https://derstandard.at/2000099763667/Philosophin-Sophie-Loidolt-Tatsachen-werden-zu-Meinungen-umformuliert), in dem sie nachfolgende Kernthesen formulierte.