Pro und Contra Gesundheitsberuferegister-Eintragung für Heilmasseur*innen. Eine Zusammenfassung

Akten

Blog-Beitrag vom 11.2.2020

Hintergrund

„Im Rahmen der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU (2012/C 199 E/04), ABl. C 199 E/25 vom 7.7.2012, so die parlamentarischen Erläuterungen zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz, hebt das Europäische Parlament hervor, dass gesundheitliche Ungleichheit in der Union nicht überwunden werden kann, solange es keine gemeinsame und umfassende Strategie für die Beschäftigten im Gesundheitssektor in der EU gibt, die koordinierte Maßnahmen für das Ressourcenmanagement, Aus- und Weiterbildung, Mindestnormen in den Bereichen Qualität und Sicherheit und die Registrierung der Angehörigen der Gesundheitsberufe einschließt.“

Die Arbeiterkammer führt dazu ergänzend aus: Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben bereits ein solches Register eingeführt. Nationalrat und Bundesrat haben 2016 dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen und die AK mit der Registrierung betraut. Die Berufsverbände, der ÖGB und die AK setzten sich für die Registrierung ein. Im Interesse der Menschen, die in den Gesundheitsberufen arbeiten und der Patient*innen.

Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Mit Gesundheitsberuferegister-Gesetz (BGBl. I Nr. 87/2016), das die Einrichtung und Führung eines Gesundheitsberuferegisters regelt, gilt seit dem 1. Juli 2018 eine Registrierungspflicht für Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe gemäß dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und für Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste gemäß dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). Konkret betrifft das Gesetz aktuell folgende Berufe:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin / Diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegeassistentin/-assistent
  • Pflegefachassistentin/-assistent
  • Physiotherapeutin/-therapeut
  • Biomedizinische Analytikerin / Biomedizinischer Analytiker
  • Radiologietechnologin/-technologe
  • Diätologin/Diätologe
  • Ergotherapeutin/-therapeut
  • Logopädin/Logopäde
  • Orthoptistin/Orthoptist

Das Gesetz erfasst in der aktuellen Fassung nur einen Teil der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe und in den parlamentarischen Erläuterungen zu §1 wird (deshalb) ergänzend ausgeführt: „In einem ersten Schritt soll das Register die Angehörigen der größten Gruppe der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, nämlich die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, umfassen. Eine Ausweitung des Gesundheitsberuferegisters auf andere in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit fallende Gesundheitsberufe bleibt späteren Entscheidungen vorbehalten.“  

Gesundheitsberuferegister und gesetzliche Interessensvertretungen

Unklarheit darüber, wen das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (auch in Zukunft) betrifft, leitet sich aus den parlamentarischen Erläuterungen ab, in denen ausgeführt wird, dass das Register für jene Gesundheitsberufe eingerichtet wird, die über keine berufliche Standesvertretung verfügen.

Während der Gesetzestext § 1. (2) nur formuliert, dass die Registrierung nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes die Mitgliedschaft zu gesetzlichen Interessensvertretungen nicht berührt, wird in den parlamentarischen Erläuterungen ausgeführt, dass das Register für jene Gesundheitsberufe eingerichtet wird, die über keine berufliche Standesvertretung verfügen. Gleichwohl aber betonen auch die parlamentarischen Erläuterungen, dass die Führung des Gesundheitsberuferegisters von der Vertretung der Interessen der Berufsangehörigen durch gesetzliche Interessenvertretungen zu trennen sei, die Mitgliedschaft zu diesen bleibt somit unberührt bleibt.

Die berufliche Standesvertretung der freiberuflichen Heilmasseur*innen ist die Wirtschaftskammer (Verwaltungsgerichtshof 2008, Zl. 2007/04/0015-9).

Heilmassage ist ein Gesundheitsberuf

Heilmassage ist unabhängig von einer Nennung im Gesundheitsberuferegistergesetz ein Gesundheitsberuf, dessen freiberufliche Ausübung im Medizinischer Masseur- und Heilmasseur-Gesetz (MMHmG) geregelt ist.

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