Hintergrund zum NQR-Zuordnungsansuchen der Shiatsu-Ausbildung des ÖDS

Schulbank und Bücher

Die Entwicklung eines kompetenzorientierten Curriculums für Shiatsu

Der erste Schritt zur Einreichung war die Entwicklung einer kompetenzorientierten Beschreibung der Qualifikation „Qualified Shiatsu Practitioner“1Die Arbeitsgruppe dazu bildeten Roberto Preinreich, DI Alexander Tavakoli und Dr. Eduard Tripp in Zusammenarbeit mit dem ibw, dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, die in einer umfassenden dreijährigen Ausbildung erworben wird.2Die Ausbildung dient vor allem der Vermittlung und Vertiefung von Fachkenntnissen und praktischen Fähigkeiten, aber auch der Entwicklung der nötigen persönlichen Reife sowie der erforderlichen Einstellung und Offenheit für die Arbeit mit und am Menschen (zitiert nach Richtlinie der ÖDS-Ausbildung „Qualified Shiatsu Practitioner“). Mit dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist, so definiert die 2019 erstellte Richtlinie der ÖDS-Ausbildung „Qualified Shiatsu Practitioner“3Offiziell beschlossen wurde die Richtlinie von der Generalversammlung am 15. November 2019., ein*e Shiatsu-Praktiker*in in der Lage unter „Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse seines*ihres Fachbereiches„, „in allen Situationen (auch in herausfordernden und unvorhersehbaren) seines*ihres beruflichen Kontextes selbstständig (auch im Sinne von unternehmerisch-selbstständig) und letztverantwortlich seine*ihre Tätigkeiten auf sehr hohem professionellem Niveau auszuführen.“

Erste Einreichung

Im Oktober 2020 erfolgte die Einreichung des NQR-Einreichung auf Stufe 6. In der Antwort der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen (NKS) wurde dem ÖDS allerdings mitgeteilt, dass NQR-Niveau 6 nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte.

Die Empfehlung der Koordinierungsstelle ging u.a. dahin, das für Shiatsu Typische und Originäre zu ergänzen, die Lernergebnisse niveauadäquater zu formulieren, der Entscheidungs- und Abgrenzungsproblematik zwischen gesund und krank mehr Augenmerk zu schenken und das Zuordnungsersuchen, wenn gewünscht, so überarbeitet neu einzureichen.

Zweite Einreichung

Die überarbeitete Einreichung erfolgte im Juni 2021, wobei die Rückmeldungen und Empfehlungen der Koordinierungsstelle zum ersten Zuordnungsersuchen soweit möglich eingearbeitet wurden. Trotzdem wurde das Ansuchen auch im zweiten Anlauf abschlägig beurteilt und eine Zuordnung auf Niveau 5 angeboten.

Als großes Problem für eine Zuerkennung von Niveau 6 stellt(e) sich beispielsweise der direkte Vergleich mit den Handwerksberufen auf Meisterniveau dar, die schon im Oktober 2018 auf Stufe 6 klassifiziert wurden. Denn während die Ausübung (und entsprechend die Ausbildung) von Handwerksberufen auf Meisterniveau etwa umfangreiche Kenntnisse in unternehmerischen Themen sowie Führungs- und Ausbildungsaufgaben erfordert, sind Shiatsu-Praktiker*innen fast ausschließlich EPU’s und weisen deshalb, so die NKS, nicht die vergleichbare Tiefe und Breite auf.

Geänderte Voraussetzungen für eine dritte Einreichung

Nachdem im Oktober 2023 ein großer Teil (31) der gewerblichen Berufe mit Befähigungsprüfungen – en bloc wie im Oktober 2018 die Handwerksberufe mit Meisterprüfungen – ebenfalls auf NQR-Niveau 6 qualifiziert wurde, gibt es nun „vergleichbare“ Ausbildungen“, deren Absolvent*innen ebenfalls als EPU’s tätig sind, d.h. keine Angestellten haben und auch keine Lehrlinge (und trotzdem Stufe 6 zuerkannt bekommen haben).

Aktuell (Herbst 2023) arbeitet der Österreichische Dachverband für Shiatsu deshalb an einem neuerlichen Ansuchen, in dem er auf solche Weise vergleichbare Ausbildungen Bezug nimmt, die zwischenzeitlich NQR-Stufe 6 erlangt haben. Die erneute Einreichung soll Anfang 2024 erfolgen und das Ergebnis im Juni vorliegen.

Anmerkungen/Fußnoten

  • 1
    Die Arbeitsgruppe dazu bildeten Roberto Preinreich, DI Alexander Tavakoli und Dr. Eduard Tripp in Zusammenarbeit mit dem ibw, dem Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
  • 2
    Die Ausbildung dient vor allem der Vermittlung und Vertiefung von Fachkenntnissen und praktischen Fähigkeiten, aber auch der Entwicklung der nötigen persönlichen Reife sowie der erforderlichen Einstellung und Offenheit für die Arbeit mit und am Menschen (zitiert nach Richtlinie der ÖDS-Ausbildung „Qualified Shiatsu Practitioner“).
  • 3
    Offiziell beschlossen wurde die Richtlinie von der Generalversammlung am 15. November 2019.

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