Qualifikation „Qualified Shiatsu Practitioner“ nach dem Beschluss der Generalversammlung des ÖDS 2019

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2019 wurde die Richtlinie der ÖDS-Ausbildung „Qualified Shiatsu Practitioner“ erstellt1Offiziell beschlossen wurde die Richtlinie des Österreichischen Dachverbandes für Shiatsu (ÖDS) in der Generalversammlung am 15. November 2019. Sie bildet die Grundlage für das NQR-Ansuchen für die Qualitätsmarke „Qualified Shiatsu Practitioner“., die die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen eines*einer Shiatsu-Praktiker*in und die Ausbildung beschreibt, mit der diese Qualifikation erlangt wird.

Kurz zusammengefasst üben Shiatsu-Praktiker*innen „mittels bestimmter Drucktechniken eine spezifische Form der manuellen, ganzheitlichen Körperarbeit aus, mit dem Ziel, die Selbstheilungskräfte des Organismus zu aktivieren und Wohlbefinden zu steigern“ und sind in der Lage unter „Anwendung fortgeschrittener Kenntnisse seines*ihres Fachbereiches„, „in allen Situationen (auch in herausfordernden und unvorhersehbaren) seines*ihres beruflichen Kontextes selbstständig (auch im Sinne von unternehmerisch-selbstständig) und letztverantwortlich seine*ihre Tätigkeiten auf sehr hohem professionellem Niveau auszuführen.“2Richtlinie der ÖDS-Ausbildung „Qualified Shiatsu Practitioner“, S. 9 Konkret ist er*sie dabei in der Lage, im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung seiner*ihrer Arbeitsaufgaben:

  • die erforderlichen Maßnahmen zu setzen, um die Räumlichkeiten und sich selbst auf die Shiatsu-Behandlung einzustellen bzw. vorzubereiten,

  • aus dem äußeren Erscheinungsbild des*der Klient*in und einem orientierenden Erstgespräch eine erste energetische (diagnostische) Einschätzung abzuleiten (bei Neuklient*innen) bzw. eine getroffene Einschätzung zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),

  • ein strukturiertes Anamnesegespräch mit Klient*innen zu führen und Shiatsu-spezifische Untersuchungen vorzunehmen, um eine umfassende energetische (diagnostische) Einschätzung zu treffen (bei Neuklient*innen) bzw. eine getroffene Einschätzung zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),

  • aufbauend auf die energetische Einschätzung ein Behandlungskonzept (d.h. Behandlungsschritte und -ziele) zu erstellen (bei Neuklient*innen) bzw. ein vorhandenes zu adaptieren (bei wiederkehrenden Klient*innen),

  • dem*der Klient*in das Behandlungskonzept verständlich darzulegen und es mit ihm*ihr abzustimmen,

  • die eine Behandlung einleitenden Schritte zu setzen, um ein vertrauensvolles Verhältnis zum*zur Klient*in für eine gelingende Shiatsu-Sitzung/Begegnung aufzubauen,

  • das Behandlungskonzept umzusetzen bzw. bei Änderungen/Herausforderungen im Behandlungsverlauf zu adaptieren,

  • mit Notfall- und anderen unvorhersehbaren Situationen im Rahmen der Behandlung umzugehen und entsprechend zu reagieren,

  • den Behandlungsverlauf mit dem*der Klient*in nachzubesprechen, qualitätssichernde Schritte sowie Maßnahmen zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Behandlung zu erörtern,

  • die Behandlung zu dokumentieren sowie die erforderlichen Schritte zu setzen, um die Sitzung abzuschließen,

  • Maßnahmen zu ergreifen, um eine Shiatsu-Praxis (als EPU) zu eröffnen und erfolgreich zu führen.

Zur Ausübung dieser Tätigkeiten sind auch eine Reihe von personalen und sozialen Kompetenzen unerlässlich, denn erst durch sie ist die spezifische „Shiatsu-Begegnung“ möglich. Dazu gehören insbesondere:

  • eine wertschätzende und empathische Grundhaltung, die im Umgang mit dem*der Klient*in unumgänglich ist, um ihm*ihr offen und wertfrei zu begegnen,

  • ein hohes Maß an Achtsamkeit gegenüber dem*der Klient*in, d.h. die eigenen Absichten, Motive und Wünsche zurückzustellen und die Aufmerksamkeit ungeteilt auf den*die ShiatsuEmpfangende*n zu richten;

  • eine verfeinerte Wahrnehmungsfähigkeit und Aufmerksamkeit, um den Menschen in seiner energetischen Gesamtheit zu erfassen und einzuschätzen,

  • eine ausgeprägte kommunikative Kompetenz, die es QSP ermöglicht, auf den*die Klient*in sowie auf seine*ihre spezifischen Umstände bzw. Erwartungen einzugehen.

Shiatsu-Praktiker*innen beachten in ihrer Arbeit die rechtlich relevanten Grundlagen und sind in der Lage, ihren Kompetenzumfang von medizinischen Tätigkeiten sowie von Tätigkeiten anderer reglementierter Gesundheitsberufe abzugrenzen. Im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit als EPU führen sie ihre Arbeit, die auch unvorhersehbare Herausforderungen umfassen kann, eigenverantwortlich aus.

Anmerkungen/Fußnoten